Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Grundbesitz bei Vor- und Nacherbschaft / 4 Rechte des Nacherben

Dr. Michael Cirullies
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

4.1 Übertragung des Anwartschaftsrechts

Übertragung auf Dritte

Überträgt der Nacherbe sein Anwartschaftsrecht auf einen Dritten, tritt der Erwerber nach einhelliger Auffassung in vollem Umfang in die rechtliche Position des Nacherben ein. Der Erwerber wird mit dem Nacherbfall ohne Durchgangserwerb Gesamtrechtsnachfolger, nicht aber "Nacherbe" im Sinne des BGB. Daher wird nach Eintritt des Nacherbfalls nicht der Erwerber des Anwartschaftsrechts, sondern der ursprüngliche Nacherbe in den Erbschein aufgenommen. Der Erwerber erreicht seine Legitimation als Inhaber des Nachlasses durch den Erbschein in Verbindung mit einer Ausfertigung der notariellen Urkunde über den Erwerb des Anwartschaftsrechts.[1]

Übertragung auf Vorerben

Überträgt der Nacherbe seine Anwartschaft auf den Vorerben, wird dieser infolge sog. Konfusion (auch: Konsolidation) Vollerbe des Erblassers. Die Übertragung der Anwartschaft bedarf nicht der Zustimmung des Ersatznacherben. Fehlt die Zustimmung des Ersatznacherben und tritt der Ersatznacherbfall ein, endet allerdings die Wirkung der Konfusion und der Vollerbe wird rückwirkend wieder Vorerbe. Gleiches gilt für die Einwilligung in die Übertragung einzelner Nachlassgegenstände auf einen Dritten oder den Vorerben.[2]

[1] OLG Schleswig, Beschluss v. 1.4.2010, 3 Wx 80/09, ZEV 2010, 574; vgl. auch OLG Schleswig, Beschluss v. 1.4.2010, 3 Wx 80/09, FamRZ 2010, 1771.
[2] OLG Düsseldorf Beschluss v. 24.3.2022, 3 Wx 130/20, NJW-RR 2022, 948; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss v. 13.5.2016, 15 W 594/15, ZEV 2016, 638; Muscheler, ZEV 2012, 289.

4.2 Eintragung im Grundbuch

Berichtigung

Nach dem Tod des Vorerben kann der Nacherbe unter Verweis auf die Nachlassakten die Berichtigung des Grundbuchs beantragen.

Kosten

Für die Eintragung eines Eigentümers im Grundbuch werden grundsätzlich Gebühren erhoben (nach Nr. 14110 KV GNotKG). Ausnahmsweise ist hie...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • § 14 Anhang / II. Berechnungsbogen Haushaltsführungsschaden
    1
  • § 21 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien (A–Z) / ee) Streitwert
    1
  • ZErb 04/2020, Der Einstiegstest nach § 13b Abs. 2 S. 2 E ... / I. Einleitung
    1
  • zfs 3/2017, Parallelvollstreckung von Fahrverboten / 1 Aus den Gründen:
    1
  • § 1 Anwaltsvertrag / 3. Vertretung des Gegners, eingeschränkte Übernahmebereitschaft
    0
  • § 1 Anwaltsvertrag / bb) Scheinsozietät
    0
  • § 1 Kanzleiorganisation / 2. Persönliche Mandatserteilung
    0
  • § 1 Mandatsvorbereitung, Informationsbeschaffung und Anm ... / II. Ermittlung des gegnerischen Halters
    0
  • § 10 Die Gebühren in Strafsachen und in Bußgeldverfahren ... / II. Einziehung und verwandte Maßnahmen
    0
  • § 10 Recht der Kapitalgesellschaften / c) Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren
    0
  • § 10 Recht der Kapitalgesellschaften / g) "Umwandlung" in eine GmbH/Kapitalmaßnahmen bei der UG (haftungsbeschränkt)
    0
  • § 10 Sozialrecht / G. Möglichkeiten bei der Versäumung von Rechtsbehelfsfristen I – Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X
    0
  • § 10 Vorsorgevollmacht und elterliche Sorge
    0
  • § 10 Zustellung des Scheidungsantrags / D. Güterrechtliche Auswirkungen
    0
  • § 11 Erbenhaftung / (2) Muster: Klageerwiderung (Antrag Haftungsbeschränkungsvorbehalt, § 780 ZPO)
    0
  • § 11 Erbenhaftung / bb) Unzulässigkeit der Klauselumschreibung vor Erbschaftsannahme
    0
  • § 11 Heilwesenversicherung / a) Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung
    0
  • § 12 Beteiligung minderjähriger Kinder am Unternehmen / II. Wer vertritt den Minderjährigen?
    0
  • § 12 Betreuung und Vorsorgevollmacht / V. Auskunft und Rechenschaft
    0
  • § 12 Treuhandvertrag / I. Treuhandverhältnis
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Krypto-Asset-Compliance
Krypto-Asset-Compliance
Bild: Haufe Shop

Nationale und EU-weite Regulierung von Kryptowerten: Überblick zu kapitalmarkt- und bankaufsichtsrechtliche Fragen, Datenschutz, Tax- und Accounting-Compliance, Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Verstößen gegen Finanzsanktionen​.​


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren