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Internetauftritt rechtskonform und abmahnsicher gestalten / 1 Grundregeln für alle

Paul Echen
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Der rasante technische Fortschritt führt dazu, dass Internetauftritte immer wieder verändert und überarbeitet werden. Dabei dient der Internetauftritt meistens der Werbung für das Unternehmen bzw. für dessen Waren oder Dienstleistungen, unabhängig davon, ob Produkte/Dienstleitungen unmittelbar über den Webauftritt verkauft werden oder der Webauftritt nur dem "Vorverkauf" dient, z. B. zum Imageaufbau oder als Informations- und Kommunikationsplattform.

Das, was das Unternehmen im Internet bereitstellt, ist durch die Speicherung in Suchmaschinen vielfach für einen kaum überschaubaren Zeitraum abrufbar. Für den Internetverantwortlichen bedeutet dies, dass die abrufbaren Informationen, angefangen von der Domain bis hin zu einzelnen Texten oder Grafiken, überlegt ausgewählt werden müssen. Dabei ist nicht nur auf die inhaltliche Ausgestaltung der einzelnen Website-Elemente zu achten, sondern auch auf die Übereinstimmung mit dem geltenden Recht.

 
Hinweis

Die nachfolgenden Ausführungen gelten grundsätzlich für die Erstellung jeder Website. Je nach inhaltlicher Ausgestaltung des Webangebots können zusätzliche Anforderungen hinzukommen, wie beispielsweise spezielle AGBs. Zudem ist die räumliche Reichweite des Internetauftritts zu beachten. Wer beispielsweise einen Webshop betreibt und sein Angebot in verschiedenen Ländern verbreitet, muss nach dem Marktortprinzip die Regeln der Länder beachten, in denen er sein Angebot zur Verfügung stellt. Ein Indiz für die Reichweite ist beispielsweise die Sprache oder Währung in der das Angebot zur Verfügung gestellt wird. Möchte man das Angebot auf bestimmte Länder eingrenzen, so sollte man hierauf explizit hinweisen. Grundsätzlich haftet der Websitebetreiber für die Inhalte seines Internetauftritts und der damit einhergehenden Einhaltung rechtli...

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