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Trainee

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Zusammenfassung

 
Begriff

Der Begriff Trainee ist nicht geschützt – es gibt hierzu auch keine gesetzlichen Vorgaben. Danach werden als Trainees in der Regel Hochschulabsolventen eingestellt, die das Unternehmen zur Fach- oder Führungskraft ausbildet. Hierfür durchlaufen Trainees im Rahmen einer praktischen Ausbildung, deren Länge in der Regel zwischen 6 Monaten und 2 Jahren variiert, sämtliche Abteilungen des Unternehmens.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: § 611a BGB; § 26 BBiG.

Lohnsteuer: Der gezahlte Arbeitslohn gehört i. S. v. § 19 EStG zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Sozialversicherung: § 7 Abs. 1 SGB IV definiert die Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung.

Arbeitsrecht

1 Begriffserklärung

Der Begriff Trainee ist nicht geschützt – es gibt hierzu auch keine gesetzlichen Vorgaben. Ein Trainee erwirbt dementsprechend auch keinen anerkannten Berufsabschluss. Arbeitgeber sind also grundsätzlich frei, ein Ausbildungsprogramm in ihrem Betrieb als Trainee-Programm zu bezeichnen. Allerdings haben sich in der Praxis einige grundlegende Standards im Hinblick auf Trainee-Programme etabliert. Danach werden als Trainees in der Regel Hochschulabsolventen eingestellt, die das Unternehmen zur Fach- oder Führungskraft ausbildet. Hierfür durchlaufen Trainees im Rahmen einer praktischen Ausbildung, deren Länge in der Regel zwischen 6 Monaten und 2 Jahren variiert, sämtliche Abteilungen des Unternehmens.

Oft vereinbaren Arbeitgeber und Trainee zu Beginn noch keine klare Zielrichtung des Trainee-Programms. Vielmehr stellt sich erst im Laufe der Ausbildung heraus, wo der künftige Mitarbeiter einmal konkret eingesetzt werden soll. Da das Unternehmen häufig verhältnismäßig viel Zeit und Geld in einen Trainee investiert, sind dessen Chancen darauf, im Anschluss übernommen zu werden, relativ hoch. Im Vergleich zu kl...

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