Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Höhe eines Beitragserstattungsanspruchs sowie dessen Verzinsung

 

Orientierungssatz

1. Ein Beitragserstattungsanspruch auf Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ist in seiner Gesamtheit um die insgesamt in der irrtümlichen Annahme der Beitragspflicht gezahlten Leistungen zu mindern, Arbeitgeber und Arbeitnehmer steht jeweils die Hälfte des Beitragserstattungsanspruches zu.

2. Der zur Erstattung kommende Betrag ist nach § 185a Abs 1 S 2 AFG iVm § 27 Abs 1 SGB 4 zu verzinsen. Eine Verzinsung ab dem Tag des jeweiligen Beitragseinzugs ist nicht möglich.

 

Normenkette

AFG § 185a Abs. 1 Sätze 2-3; SGB IV § 27 Abs. 1 Fassung 1976-12-23; AFG § 168 Abs. 1 S. 1 Fassung: 1969-06-25

 

Verfahrensgang

SG Dortmund

 

Fundstellen

Haufe-Index 543396

BR/Meuer AFG § 185a, 11-02-93, L 9 Ar 109/92 (OT1-2)

DBlR 3968a, AFG/§ 185a (OT1)

Die Beiträge 1993, 344-349 (OT1)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge