Rz. 1

Die Vorschrift ist seit dem 1.1.1997 in Kraft. Sie wurde geändert durch die Siebente Zuständigkeitsanpassungs-Verordnung v. 29.10.2001 (BGBl. I S. 2785), die Achte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 25.11.2003 (BGBl. I S. 2304) und die Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) mit Wirkung zum 8.11.2006. Die Änderungen betrafen Zuständigkeiten der Bundesministerien. Durch Art. 7 Nr. 15 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.7.2020 geändert.

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