
Eine weitere Vergünstigung ergibt sich für Fahrzeuge ohne jeglichen CO2-Ausstoß mit einem Bruttolistenpreis bis 60.000 EUR im Zeitpunkt der Erstzulassung.[1] Hierunter fallen alle reinen Elektrofahrzeuge. Für die Firmenwagenbesteuerung bei solchen Elektrofahrzeugen wird der Bruttolistenpreis mit 25 % angesetzt.[2] Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils im Rahmen der 1-%-Methode vermindert sich dadurch um 75 %. Im Ergebnis führt dies zu einer Absenkung des Prozentsatzes von 1 % auf 0,25 %. Diese Ermäßigung ist auf Elektrofahrzeuge anzuwenden, die dem Arbeitnehmer ab 1.1.2020 als Dienstwagen überlassen werden. Um Nachteile für bereits 2019 angeschaffte Fahrzeuge ohne CO2-Emission zu vermeiden, wird die Firmenwagenbesteuerung auch für diese Fahrzeuge ab 2020 ebenfalls auf 25 % des Bruttolistenpreises ermäßigt.
Rundung auf volle 100 EUR nach Viertelung der Bemessungsgrundlage
Die Abrundung des inländischen Bruttolistenpreises auf volle 100 EUR ist auch hier erst nach der Kürzung um 75 % vorzunehmen.
"0,25-%-Methode" für Elektrodienstwagen ab 2020
Der Arbeitnehmer erhält ab Juni 2019 einen neu angeschafften Elektrodienstwagen, der ihm auch zur privaten Nutzung zur Verfügung steht. Der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung hat 38.000 EUR betragen. Der geldwerte Vorteil wird nach der 1-%-Regelung ermittelt. Die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt 20 km.
Ergebnis: Der geldwerte Vorteil für das Jahr 2019 ergab sich nach folgender Berechnung:
Bemessungsgrundlage 50 % des Bruttolistenpreises von 38.000 EUR | 19.000 EUR |
Geldwerter Vorteil Privatnutzung: 1 % x 19.000 EUR | 190 EUR |
Geldwerter Vorteil Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte: 0,03 % aus 19.000 EUR x 20 km | 114 EUR |
Geldwerter Vorteil ab Juni 2019 | 304 EUR |
Für Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2020 verringert sich der geldwerte Vorteil. Das Elektrofahrzeug erfüllt die Voraussetzungen für den Ansatz des Bruttolistenpreises mit 25 %:
- Anschaffung ab 2019,
- Bruttolistenpreis bis 60.000 EUR und
- kein CO2-Ausstoß.
Nach der 1-%-Methode berechnet sich der Sachbezug "E-Firmenwagen" mit einem ermäßigten Bruttolistenpreis von 9.500 EUR (= 25 % x 38.000 EUR). Der monatliche geldwerte Vorteil 2021 beträgt somit 152 EUR (= 1 % von 9.500 EUR zuzüglich 0,03 % von 9.500 EUR x 20 km).
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