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Eingruppierung – Entgeltordnung (VKA) / 12.4.2 Entgeltgruppe 9c

Antje Teichert
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Entgeltgruppe 9c

Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist.

Die bei Einführung des TVöD wie auch des TV-L geschaffene Entgeltgruppe 9 war von Anfang an missglückt. Zu viele Wertebenen flossen in diese neue Entgeltgruppe ein, deren unterschiedlicher Bedeutung und Wertigkeit die Ausdifferenzierung nur innerhalb der Stufen in keiner Weise gerecht wurde. Die zuerst geschaffene Entgeltordnung im Bereich der Länder zum 1.1.2012 behielt diese unbefriedigende Regelung bei. Die 1. (überfällige) Korrektur erfolgte dann in der Entgeltordnung des Bundes zum 1.1.2014, wo eine Ausdifferenzierung der bisherigen EG 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b erfolgte. Das Heraushebungsmerkmal "besonders verantwortungsvoll" führte allerdings nicht zu einer eigenen Entgeltgruppe, sondern wurde entsprechend der bisherigen Eingruppierungsstruktur zur Basisfallgruppe (EG 9b Fg.1 EntgO-Bund) für die Entgeltgruppen 10 bis 12. Die Entgeltordnung (VKA) ist nun konsequenterweise einen wesentlichen Schritt weitergegangen und hat für diese Wertebene eine eigene Entgeltgruppe kreiert, die Übernahme der hiermit verbundenen zusätzlichen Verantwortung also mit zusätzlichem Entgelt versehen.

Die neue Entgeltgruppe 9c erfordert eine Heraushebung aus der Entgeltgruppe 9b dadurch, dass die Tätigkeit besonders verantwortungsvoll ist. Sie basiert ohne inhaltliche Änderungen auf dem Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsgruppe IVb Fallgruppe 1a des Teils I der Anlage 1a zum BAT. Diese Beschäftigten sind bisher nach Anlage 1 und 3 TVÜ-VKA der Entgeltgruppe 9 mit regulärer Stufenlaufzeit zugeordnet gewesen. Sie wurden zum 1.1.2017 automatisch unter Beibehaltung der Stufenlaufzeit in die EG 9b Fg. 2 übergeleitet und auf Antrag in die EG 9c höhergruppiert.

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