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Verfassungswidrigkeit des Systemwechsels im KStG

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OFD Koblenz, Verfügung v. 12.1.2005, S 2860 A

Mit der Kurzinformation Nr. 026/04 vom 23.3.2004 wurde darauf hingewiesen, dass wegen der in mehreren Bundesländern anhängigen Finanzgerichtsverfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften zum Systemwechsel bei der KSt, insbesondere des § 36 KSt, keine Bedenken dagegen bestünden, entsprechende Rechtsbehelfsverfahren ruhen zu lassen.

Das FG München hat zwischenzeitlich mit Urteil vom 9.9.2004, 7 K 2991/03 entschieden, dass die durch das StSenkG in das KStG eingefügten Regelungen in §§ 36 und 37 KStG n.F. über die beim Systemwechsel vorzunehmende Umgliederung der Teilbeträge des vEK nicht gegen die verfassungsrechtlichen Grenzen einer Rückwirkung von belastenden Gesetzen verstoßen und dass es sich bei dem in den Teilbeträgen des vEK liegenden KSt-Minderungspotenzial nicht um eine in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG fallende Rechtsposition handelt.

Gegen dieses Urteil wurde Revision eingelegt; Az des BFH: I R 107/04. Wegen des vor dem BFH anhängigen Verfahrens ruhen die entsprechenden Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO nunmehr kraft Gesetzes.

 

Normenkette

KStG § 36;

GG Art. 14 Abs. 1

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