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Steuerfahndung, EU, Austausch von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden, Schwedische Initiative

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Gleichlautende Ländererlasse v. 28.1.2014, BStBl. I 2014, 539

Diese Erlasse ergehen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und treten mit Wirkung vom 1.4.2014 in Kraft.

Gleichlautende Erlasse
der obersten Finanzbehörden der Länder
zur Umsetzung des „Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates vom 18.12.2006 über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union”
(sog. Schwedische Initiative) im Bereich der Steuerfahndung
vom 28.1.2014
Inhaltsübersicht
1. Allgemeines
2. Sachlicher Geltungsbereich
3. Räumlicher Geltungsbereich
4. Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkommen
5. Allgemeines zu Ersuchen
5.1 Inhaltliche Verantwortung
5.2 Verwendung der Vordrucke „Anhang A” und „Anhang B”
5.3 Sprache
5.4 Unterrichtung
6. Ausgehende Ersuchen
6.1 Ersuchen zu repressiven Zwecken
6.2 Verwendung übermittelter Informationen und Erkenntnisse
6.3 Ersuchen zu präventiven Zwecken
6.4 Spontanauskünfte
7. Eingehende Ersuchen
7.1 Prüfungsverfahren
7.2 Umfang der zu übermittelnden Daten
7.3 Beweisverwertung
7.4 Fristenregelung
8. Art und Wege der Übermittlung
Anlagen:
Antwort auf eingehende Ersuchen
Anlage 1 Vordruck „Anhang A” (deutschsprachig)
Anlage 2 Vordruck „Anhang A” (englischsprachig)
Ausgehendes Ersuchen
Anlage 3 Vordruck „Anhang B” (deutschsprachig)
Anlage 4 Vordruck „Anhang B” (englischsprachig)

1. Allgemeines

Der „Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates vom 18.12.2006 über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union” (Amtsblatt der Europäischen Union – ABl L 386 vom 29.12.2006, S. 89 in der Fassung der Berichtigung durch ABl L 75 vom 15.3.2007, S. 26 – im Folg...

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  (1) 1Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur Erfüllung der Verpflichtungen aus innerstaatlich anwendbaren völkerrechtlichen Vereinbarungen, die der Förderung der Steuerehrlichkeit durch systematische Erhebung und Übermittlung steuerlich ...

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