Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BE v. 21./22.03.2001: Krankenversicherung der Rentner / TOP 4 Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften – Lebenspartnerschaften

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

hier: Auswirkungen auf die Krankenversicherung der Rentner und Pflegeversicherung

Sachstand:

Am 22. Februar 2001 ist das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften (LPartG) vom 16. Februar 2001 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I S. 266). Das Lebenspartnerschaftsgesetz dient dem Abbau der Diskriminierung Homosexueller durch Einführung des Instituts der "eingetragenen Lebenspartnerschaft" und enthält Folgeänderungen in anderen Rechtsgebieten, u.a. dem Sozial-, Beamten- und Ausländerrecht.

Die zum 01. August 2001 in Kraft tretenden Änderungen betreffen auch Vorschriften des SGB V und des SGB XI. Es stellt sich nunmehr die Frage, inwieweit sich durch die im Lebenspartnerschaftsgesetz enthaltenden Regelungen versicherungs- oder beitragsrechtliche Auswirkungen auf die Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KVdR und PflegeV) sowie auf das bestehende Meldeverfahren nach § 201 Abs. 6 SGB V ergeben.

Die Rentenversicherungsträger bitten die Vertreter der Krankenversicherung, darüber zu berichten.

Besprechungsergebnis:

Das Lebenspartnerschaftsgesetz sieht in Artikel 3 §§ 48 bis 56 Änderungen des Sozialgesetzbuches vor.

Durch die Einführung von § 33 b SGB I (Artikel 3 § 48) soll klargestellt werden, dass der Begriff Lebenspartner oder Lebenspartnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes zu verwenden ist. Damit ist sichergestellt, dass die Änderungen im Sozialgesetzbuch nur auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften im Rahmen der eingetragenen Lebenspartnerschaft Anwendung finden. Die folgenden Änderungen im Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch - und im Sozialgesetzbuch - Elftes Buch - haben Auswirkungen auf das Versicherungs- und Beitragsrecht:

  • § 5 Abs. 7 SGB V (Vorrang der Krankenversicherung der Stude...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Fragezeichen Sprechblase Verwirrung Kommunikation

CHRO of the Year 2026

mehr

Junger Student in der Stadt

HR zwischen Restrukturierung und Transformation

mehr

Urlaub Reise Karte Sabbatical Route

Urlaubsanspruch

mehr

Barista Café Studentenjob

Ferienjobber

mehr

Gemälde

Künstlersozialabgabe

mehr

Urlaub Reise Koffer Gepäck

Urlaubsgeld

mehr

WM2026_Ball_Auf_Spielfeld

Fußball-WM im Büro: arbeitsrechtliche Grenzen

mehr

Reporting_Praesentation_Teammeeting_Liniendiagramm

People Analytics – zwischen Daten und Entscheidung

mehr

Confident businesswoman smiling while interacting with colleagues

Selbstentwicklung für Führungskräfte

mehr

Afro Mann am Handy

Advertorial: Trends im Recruiting 2026

mehr

Downloads

Personalmagazin HR-Software 2026

HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Business Schools Titel 2026

MBA, Master, Zertifikate: Startbereit für die KI-Welt

mehr

Tagen Frühjahr 2026

Drohnenshows: Himmlische Innovationen

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Personal
Kompetenzen aufbauen: Erfolgreiche Lernkultur gestalten
Erfolgreiche Lernkultur gestalten

Der Aufbau von Kompetenzen gelingt nur in einer Unternehmenskultur, die aktives Lernen fördert. Das Buch enthüllt die unsichtbaren kulturellen Hindernisse und erklärt, wie ein "Culture First"-Ansatz effektive und dauerhafte Lernprozesse ermöglicht.

Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren