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Aufhebung oder Änderung des Gewerbesteuermessbescheids von Amts wegen nach § 35b GewStG

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OFD Hannover, Verfügung v. 21.12.2004, G 1455 - 4 - StO 254

BFH-Urteil vom 23.6.2004, X R 59/01

Der BFH hat mit o.g. Urteil entschieden, dass der GewSt-Messbescheid nach § 35b GewStG auch dann aufzuheben oder zu ändern ist, wenn die vorausgegangene Aufhebung oder Änderung des ESt-Bescheids darauf beruht, dass die Tätigkeit des Stpfl. nicht wie bisher als gewerbliche qualifiziert, sondern einer anderen Einkunftsart zugeordnet wird.

Mit dieser Entscheidung weicht der Senat vom BFH-Urteil vom 10.3.1999, XI R 28/98 (BStBl 1999 II S. 475) ab. Der erkennende Senat hat zu der Rechtsprechungsänderung die Zustimmung des XI. Senats eingeholt. Die geänderte Rechtsprechung des BFH wird von der Finanzverwaltung übernommen. Das neue Urteil ist im BStBl 2004 II S. 901 veröffentlicht worden und damit auf alle noch offenen Fälle anzuwenden.

 

Normenkette

GewStG § 35b

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