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TV-L - Entgeltordnung / 10. Beschäftigte in Gesundheitsberufen

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Vorbemerkung

Die Bezeichnungen umfassen auch
Audiologie-Assistenten Audiometristen
Ergotherapeuten Beschäftigungstherapeuten
Masseure und medizinische Bademeister Masseure
Medizinische Fachangestellte Arzthelfer
Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Apothekenhelfer
Physiotherapeuten Krankengymnasten
Präparationstechnische Assistenten Dermoplastiker, Moulageure, Biologiemodellmacher
Zahnmedizinische Fachangestellte Zahnärztliche Helfer

10.1 Lehrkräfte in Gesundheitsberufen

Entgeltgruppe 10

Audiologie-Assistenten, Diätassistenten, Ergotherapeuten, Logopäden, Medizinisch-technische Assistenten, Orthoptisten, Pharmazeutisch-technische Assistenten, Physiotherapeuten,

die als Erste Lehrkräfte an entsprechenden Schulen eingesetzt sind.

(Hierzu Protokollerklärung)

Entgeltgruppe 9b

  1. Audiologie-Assistenten, Diätassistenten, Ergotherapeuten, Logopäden, Medizinisch-technische Assistenten, Orthoptisten, Pharmazeutisch-technische Assistenten, Physiotherapeuten,

    die als Lehrkräfte an entsprechenden Schulen eingesetzt sind.

  2. Masseure und medizinische Bademeister sowie Physiotherapeuten,

    die als Erste Lehrkräfte an Schulen für Masseure und medizinische Bademeister eingesetzt sind.

    (Hierzu Protokollerklärung)

Entgeltgruppe 9a

Masseure und medizinische Bademeister sowie Physiotherapeuten,

die als Lehrkräfte an Schulen für Masseure und medizinische Bademeister eingesetzt sind.

Protokollerklärung

Erste Lehrkräfte sind Lehrkräfte, denen auch die Leitungsaufgaben der Schule unter der Verantwortung des Leiters der Schule durch ausdrückliche Anordnung übertragen sind.

10.1 Lehrkräfte in Schulen für Gesundheitsberufe

Lehrkräfte in Schulen für Gesundheitsberufe

Abschnitt 10 Unterabschnitt 1 ab 1. Januar 2020:

Vorbemerkungen

  1. Dieser Unterabschnitt gilt nicht in den Ländern, in denen es sich bei den Schulen für Gesundheitsberufe nach den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen um berufsbildende Schulen handelt; in diesen Ländern gilt stattdessen der Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Län...

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