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Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und de ... / Art. 48c Inhalt des Ertragsteuerinformationsberichts

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(1) Der gemäß Artikel 48b erforderliche Ertragsteuerinformationsbericht enthält Angaben über sämtliche Tätigkeiten des unverbundenen Unternehmens oder des obersten Mutterunternehmens, darunter auch über die Tätigkeiten aller in den konsolidierten Abschluss für das betreffende Geschäftsjahr einbezogenen verbundenen Unternehmen.

 

(2) Die in Absatz 1 genannten Angaben enthalten Folgendes:

 

a)

den Namen des obersten Mutterunternehmens oder des unverbundenen Unternehmens, das betreffende Geschäftsjahr, die in dem Bericht verwendete Währung sowie gegebenenfalls eine Liste aller Tochterunternehmen, die in den konsolidierten Abschluss des obersten Mutterunternehmens für das betreffende Geschäftsjahr einbezogen und in der Union oder in Steuerhoheitsgebieten niedergelassen sind, die in den Anhängen I und II der Schlussfolgerungen des Rates zur überarbeiteten EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aufgeführt sind;

 

b)

eine kurze Beschreibung der Art ihrer Tätigkeiten;

 

c)

die Zahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten;

 

d)

Erträge, zu denen Folgendes zählt:

i)

die Summe der Nettoumsatzerlöse, der sonstigen betrieblichen Erträge, der Erträge aus Beteiligungen mit Ausnahme der von verbundenen Unternehmen erhaltenen Dividenden, der Erträge aus sonstigen Wertpapieren und Forderungen des Anlagevermögens, der sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge, die in den Anhängen V und VI dieser Richtlinie aufgeführt sind, oder

ii)

die Erträge gemäß der Definition durch die Rechnungslegungsgrundsätze, auf deren Grundlage die Jahresabschlüsse aufgestellt werden; hiervon ausgenommen sind Wertberichtigungen und von verbundenen Unternehmen erhaltene Dividenden;

 

e)

den Betrag des Gewinns oder Verlusts vor Ertragsteuern;

 

f)

den Betrag der noch zu zahlenden Ertragsteuer für da...

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