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IFRS 1 - Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards (2023)

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ZIELSETZUNG

1

Zielsetzung dieses IFRS ist es sicherzustellen, dass der erste IFRS-Abschluss eines Unternehmens und dessen Zwischenberichte, die einen Teil der in diesem ersten Abschluss erfassten Periode abdecken, hochwertige Informationen enthalten, die

 

a)

für Abschlussadressaten transparent und über alle dargestellten Perioden hinweg vergleichbar sind,

 

b)

einen geeigneten Ausgangspunkt für die Rechnungslegung gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) darstellen und

 

c)

zu Kosten erstellt werden können, die den Nutzen nicht übersteigen.

ANWENDUNGSBEREICH

2

Ein Unternehmen hat diesen IFRS auf

 

a)

seinen ersten IFRS-Abschluss und

 

b)

ggf. jeden Zwischenbericht, den es gemäß IAS 34 Zwischenberichterstattung erstellt und der einen Teil der in seinem ersten IFRS-Abschluss erfassten Periode abdeckt, anzuwenden.

3

Der erste IFRS-Abschluss eines Unternehmens ist der erste Abschluss des Geschäftsjahrs, in dem das Unternehmen die IFRS durch eine in diesem Abschluss enthaltene ausdrückliche und uneingeschränkte Erklärung der Übereinstimmung mit den IFRS anwendet. Ein Abschluss gemäß IFRS ist der erste IFRS-Abschluss eines Unternehmens, falls das Unternehmen beispielsweise

 

a)

seinen letzten vorherigen Abschluss

i) gemäß nationalen Vorschriften, die nicht in jeder Hinsicht mit IFRS übereinstimmen,
ii) in jeder Hinsicht entsprechend den IFRS, jedoch ohne eine in dem Abschluss enthaltene ausdrückliche und uneingeschränkte Erklärung der Übereinstimmung mit den IFRS,
iii) mit einer ausdrücklichen Erklärung der Übereinstimmung mit einigen, jedoch nicht allen IFRS,
iv) gemäß nationalen, von IFRS abweichenden Vorschriften unter Verwendung einzelner IFRS zur Berücksichtigung von Posten, für die keine nationalen Vorgaben bestanden, oder
v) gemäß nationalen Vorschriften mit einer Überleitung einiger Beträge auf ge...

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