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Handelsgesetzbuch / § 341n Bußgeldvorschriften

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(1) 1Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats eines Versicherungsunternehmens oder eines Pensionsfonds oder als Hauptbevollmächtigter (§ 68 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes)

 

1.

bei der Aufstellung oder Feststellung des Jahresabschlusses einer Vorschrift

 

a)

des § 243 Abs. 1 oder 2, der §§ 244, 245, 246 Abs. 1 oder 2, dieser in Verbindung mit § 341a Abs. 2 Satz 3, des § 246 Abs. 3 Satz 1, des § 247 Abs. 3, der §§ 248, 249 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2, des § 250 Abs. 1 oder Abs. 2, des § 264 Absatz 1a oder Absatz 2, des § 341e Abs. 1 oder 2 oder der §§ 341f, 341g oder 341h über Form oder Inhalt,

 

b)

des § 253 Abs. 1 Satz 1, 2, 3 oder Satz 4, Abs. 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, Absatz 3 Satz 1, 2, 3, 4 oder Satz 5, Abs. 4, 5, der §§ 254, 256a, 341b Abs. 1 Satz 1 oder des § 341d über die Bewertung,

 

c)

des § 265 Abs. 2, 3 oder 4, des § 268 Abs. 3 oder 6, der §§ 272, 274 oder des § 277 Abs. 3 Satz 2 über die Gliederung,

 

d)

der §§ 284, 285 Nr. 1, 2 oder Nr. 3, auch in Verbindung mit § 341a Absatz 2 Satz 4, oder des § 285 Nummer 3a, 7, 9 bis 14a, 15a, 16 bis 33 oder Nummer 34 über die im Anhang zu machenden Angaben,

 

2.

bei der Aufstellung des Konzernabschlusses einer Vorschrift

 

a)

des § 294 Abs. 1 über den Konsolidierungskreis,

 

b)

des § 297 Absatz 1a, 2 oder Absatz 3 oder des § 341j Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit einer der in Nummer 1 Buchstabe a bezeichneten Vorschriften über Form oder Inhalt,

 

c)

des § 300 über die Konsolidierungsgrundsätze oder das Vollständigkeitsgebot,

 

d)

des § 308 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit den in Nummer 1 Buchstabe b bezeichneten Vorschriften, des § 308 Abs. 2 oder des § 308a über die Bewertung,

 

e)

des § 311 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 312 über die Behandlung assoziie...

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A. Allgemeine Erläuterungen I. Regelungsgegenstand  Rz. 1 [Autor/Zitation] Die Vorschrift regelt die speziell für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds geltenden Bußgeldvorschriften.[Autor/Zitation] Volkmer/Keppeler in Anzinger/Oser/Schlotter, ...

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