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Fachanwaltsordnung / § 14 Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Insolvenz- und Sanierungsrecht

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Für das Fachgebiet Insolvenz- und Sanierungsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

 

1.

Materielles Insolvenz- und Sanierungsrecht

 

a)

Insolvenzgründe und Wirkungen des Insolvenzantrags

 

b)

Wirkungen der Verfahrenseröffnung

 

c)

Das Amt

  • der vorläufigen Insolvenzverwalterin oder des vorläufigen Insolvenzverwalters und der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzverwalters,
  • der vorläufigen Sachwalterin oder des vorläufigen Sachwalters,
  • der Sachwalterin oder des Sachwalters,
  • der Verfahrenskoordinatorin oder des Verfahrenskoordinators,
  • der oder des Restrukturierungsbeauftragten sowie
  • der Sanierungsmoderatorin oder des Sanierungsmoderators
 

d)

Vermögenssicherung und Stabilisierung sowie Verwaltung der Masse

 

e)

Aussonderung, Absonderung und Aufrechnung im Insolvenzverfahren

 

f)

Abwicklung und Gestaltung von Rechtsverhältnissen

 

g)

Insolvenzgläubigerinnen und Insolvenzgläubiger

 

h)

Insolvenzanfechtung

 

i)

Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz

 

j)

Steuerrecht in der Insolvenz

 

k)

Gesellschaftsrecht in der Insolvenz

 

l)

Insolvenzstrafrecht

 

m)

Grundzüge des internationalen Insolvenzrechts

 

2.

Verfahrensrecht

 

a)

Insolvenzeröffnungsverfahren

 

b)

Regelverfahren

 

c)

Restrukturierungs- und Insolvenzplan

 

d)

Verbraucherinsolvenz

 

e)

Restschuldbefreiungsverfahren

 

f)

Sonderinsolvenzen

 

3.

Betriebswirtschaftliche Grundlagen

 

a)

Buchführung, Bilanzierung und Bilanzanalyse

 

b)

Rechnungslegung in der Insolvenz

 

c)

Betriebswirtschaftliche Fragen des Restrukturierungs- und Insolvenzplans, der Sanierung, der übertragenden Sanierung sowie der Liquidation.

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