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Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2022 / H 6.1 Anlagevermögen und Umlaufvermögen

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Anlagevermögen

  • Begriff >§ 247 Abs. 2 HGB
  • Umfang >Gliederungsschema in § 266 Abs. 2 HGB

Baumbestand

Der in einem selbständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehende Baumbestand gehört als Wirtschaftsgut zum nicht abnutzbaren Anlagevermögen eines Forstbetriebs (>BMF vom 16.05.2012 – BStBl I S. 595).

(Anhang 20 III)

Digitale Wirtschaftsgüter

Zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung >BMF vom 22.02.2022 (BStBl I S. 187)

(Anhang 1 V)

Erwerb von Wirtschaftsgütern kurz vor Betriebsveräußerung

Wirtschaftsgüter, die zum Zweck der dauerhaften Einbindung in einen bereits bestehenden Geschäftsbetrieb erworben werden, sind auch dann im Anlagevermögen auszuweisen, wenn die gesamte organisatorische Einheit (Betrieb einschließlich erworbener Wirtschaftsgüter) kurze Zeit später mit der Absicht der Weiterführung veräußert wird (>BFH vom 10.08.2005 – BStBl 2006 II S. 58).

Filme

In echter Auftragsproduktion hergestellte Filme sind immaterielle Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens (>BFH vom 20.09.1995 – BStBl 1997 II S. 320).

Geschäfts- oder Firmenwert

  • Zur bilanzsteuerlichen Behandlung des Geschäfts- oder Firmenwerts und sog. firmenwertähnlicher Wirtschaftsgüter >BMF vom 20.11.1986 (BStBl I S. 532).

    (Anhang 9 I)

  • >H 5.5 (Geschäfts- oder Firmenwert/Praxiswert)

Gewerblicher Grundstückshandel

>BMF vom 26.03.2004 (BStBl I S. 434), Tz. 33

(Anhang 17)

Grund und Boden eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

>BMF vom 26.03.2004 (BStBl I S. 434), Tz. 27

(Anhang 17)

Halbfertige Bauten auf fremdem Grund und Boden

werden als Vorräte dem Umlaufvermögen zugeordnet (>BFH 07.09.2005 – BStBl 2006 II S. 298).

>H 6.7

Leergut in der Getränkeindustrie

  • >BFH vom 09.01.2013 (BStBl 2019 II S. 150):

    • Leergut ist nach seiner Art unterschiedlich zu beurteilen: Der Eigentumsübergang e...

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