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DGUV Regel 101-601: Branche Rohbau / 3.7 Fassadenbau

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Gestaltung, Funktion und die verwendeten Materialien bestimmen die Konstruktion von modernen Fassaden. Baustoffe wie Holz, Betonwerkstein, Naturstein, Glas, Metall und Putz, auch in Verbindung mit einem Wärmedämmverbundsystem, sind maßgebend für die zu verwendenden Technologien und die eingesetzten Arbeitsmittel im Fassadenbau. Bei der Errichtung von Fassaden können verschiedenste Gefährdungen, z.B. Gefährdung durch Absturz, durch herabfallende Gegenstände oder Gesundheitsgefährdungen durch schweres Heben und Tragen auftreten.

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 124 Montage einer Glasfassade

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 125 Glasbock

Rechtliche Grundlagen

  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • DGUV Vorschrift 38 und 39 "Bauarbeiten" (bisher BGV C22 und GUV-V C22)
  • DGUV Vorschrift 52 und 53 "Krane" (bisher BGV D6 und GUV-V D6)
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit

    • TRBS 2121 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen"
    • TRBS 2111 "Mechanische Gefährdungen - Allgemeine Anforderungen"
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten

    • ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"
    • ASR A3.4 "Beleuchtung"
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe

    • TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten"
    • TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle"
    • TRGS 559 "Mineralischer Staub"

Weitere Informationen

  • DGUV Information 201-024 "Montage von Profiltafeln und Porenbetonplatten" (bisher BGI 815)
  • BG BAU Info CD "Informationen für Ihr Gewerk" unter

    www.bgbau-medien.de

  • WINGIS-Gefahrstoffinformationssystem der BG BAU unter

    www.wingis-online.de

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