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Muster 13.3: Einstweilige Verfügung

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Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1683 AnwaltFormulare Mandanteninformationen, Sattler, 3. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)

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_________________________(Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

da die Gegenseite auf unsere Abmahnung nicht reagiert hat, erscheint es geboten, eine einstweilige Verfügung bei Gericht zu beantragen, um der Gegenseite die Nutzung Ihrer Werke vorläufig zu untersagen.

Eile und Ihre schnelle Mitarbeit sind geboten

Mit einer einstweiligen Verfügung ist es möglich, in wenigen Tagen eine einstweilige Entscheidung des Gerichts herbeizuführen, womöglich sogar ohne eine mündliche Verhandlung. Ein solches einstweiliges Verfügungsverfahren ist grundsätzlich für jeden urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geeignet, sofern hinreichend Mittel zur Glaubhaftmachung des dargelegten Anspruchs bestehen. Die eidesstattliche Versicherung ist dabei das wichtigste Mittel zur Glaubhaftmachung. Sie kann auch von einer Partei, d.h. Ihnen, selbst abgegeben werden.

Neben dem glaubhaft gemachten Unterlassungsanspruch muss der sog. Verfügungsgrund glaubhaft gemacht werden. Gegenüber dem Gericht muss dargelegt und glaubhaft gemacht werden, dass es einer unverzüglichen Entscheidung bedarf. Hierbei gelten strenge Ausschlussfristen, die Sie unbedingt beachten müssen. Ein Geschädigter muss den Antrag für das einstweilige Verfügungsverfahren spätestens innerhalb von vier Wochen nach Kenntnisnahme der Urheberrechtsverletzung stellen. Denn nach derzeitiger Rechtsprechung ist die Dringlichkeit nur bei Einhaltung dieser Frist zu bejahen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie nach § 945 ZPO der Gegenseite bei einer ungerechtfertigten einstweiligen Verfügung zum Schadensersatz verpflichtet sind für den der Gegenseite aus der Vollziehung der angeordneten ...

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