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Eigentümerversammlung: Geschäftsordnungsbeschlüsse A-Z (Beschlussvorlagen)

Alexander C. Blankenstein
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Kurzbeschreibung

Geschäftsordnungsbeschlüsse beziehen sich in der Regel auf bestimmte Modalitäten des Versammlungsablaufs wie z. B. die Begrenzung der Redezeit oder den Ausschluss eines Versammlungsteilnehmers. Diese Vorlage dient als Grundlage für verschiedene Beschlussformulierungen zur Geschäftsordnung.

  • Absetzung eines Tagesordnungspunkts
  • Änderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte
  • Ausschluss eines Versammlungsteilnehmers
  • Redezeitbeschränkung
  • Teilnahme eines Beraters an der Versammlung
  • Vertagung eines Tagesordnungspunkts
  • Wahl des Versammlungsleiters/Protokollführers

Vorbemerkung

Anträge zur Geschäftsordnung sind jederzeit zulässig. Der Antragsteller signalisiert dem Versammlungsleiter seinen Antrag zur Geschäftsordnung durch das gleichzeitige Aufzeigen mit beiden Armen.

Bei der Abstimmung über einen Antrag zur Geschäftsordnung gilt grundsätzlich das vereinbarte Stimmprinzip, in Ermangelung einer entsprechenden Vereinbarung das gesetzliche Kopfstimmprinzip des § 25 Abs. 2 WEG.

Geschäftsordnungsbeschlüsse sind isoliert nicht anfechtbar, da sich ihre Wirkung in dem Versammlungsverlauf erschöpft und keine Wirkung für die Zukunft entfaltet. Etwas anderes gilt aber dann, wenn ein Wohnungseigentümer die Aufnahme eines Tagesordnungspunkts begehrte und dieser Tagesordnungspunkt im Laufe der Versammlung durch Beschluss wieder von der Tagesordnung genommen wird, eine Abstimmung also nicht erfolgt. Hätte hier eine Beschlussfassung ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen, wäre eine gegen den Geschäftsordnungsbeschluss gerichtete Anfechtungsklage erfolgreich. Das Thema hätte sich nämlich gerade nicht mit Ablauf der Versammlung erledigt.[1]

Bei der Beschränkung des Rederechts der Wohnungseigentümer ist zwingend zu beachten, dass eine solche Beschränkung unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur so s...

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