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Abmahnung, fehlerhafter Personaleinsatz

Dr. Carsten Teschner
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Kurzbeschreibung

Bei der Personaleinsatzplanung müssen bestimmte Vorgaben, etwa aus dem ArbZG oder dem BetrVG beachtet werden. Dieses Muster gibt den Rahmen für eine rechtssichere Abmahnung wegen fehlerhaftem Einsatz von Personal vor.

  • Abmahnung wegen fehlerhaftem Personaleinsatz
  • Empfangsbestätigung

Vorbemerkung

Fehlerhafter Personaleinsatz als Fehlverhalten

Allgemeine Aussagen zur fehlenden Führungseigenschaft eines Arbeitnehmers sind nicht hinreichend konkret für eine Abmahnung. Es müssen stattdessen konkrete Führungsfehler beschrieben werden. Der fehlerhafte Einsatz von Personal ist ein solcher konkreter Führungsfehler einer Führungskraft. Typische Fehlverhalten in diesem Zusammenhang sind ein unzureichender Personaleinsatz, die Genehmigung zu vieler Urlaubsabwesenheiten, die Nichtbeachtung von Ruhepausen/Ruhezeiten sowie die Nichtbeachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Überstunden.

Wichtige Angaben für eine Abmahnung wegen eines fehlerhaften Personaleinsatzes können sein:

  • das Datum des fehlerhaften Personaleinsatzes
  • Beschreibung des konkreten Fehlers beim Personaleinsatz (z. B. Sie haben den Mitarbeiter N. N. angewiesen, Spätschicht zu leisten, obwohl er bereits für den Folgetag in der Frühschicht eingeteilt war.)
  • Position und ggf. Name des fehlerhaft eingesetzten Mitarbeiters (z. B. den Mitarbeiter N. N.)

Rechtsgrundlage der Pflichtverletzung

Vorgaben für die Personaleinsatzplanung, ergeben sich vor allem aus § 4 ArbZG und § 5 ArbZG zum Thema Ruhepausen und Ruhezeiten oder aus § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, der die Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer vorübergehenden Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit vorsieht. Daneben gibt es für eine Vielzahl von Personengruppen spezialgesetzliche Regelungen. Beispiele: "Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit dürfen Jugendli...

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