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Vorsteuerabzug bei teils steuerpflichtiger und teils steuerfreier Gebäudevermietung, Vorsteueraufteilungsmaßstab, Aufteilung nach Umsätzen oder nach Flächen

Ferdinand Huschens
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Sachverhalt

Bei dem Verfahren ging es um die Auslegung von Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 der 6. EG-Richtlinie (jetzt Art. 173 Abs. 2 MwStSystRL) wegen der Höhe des Vorsteuerabzugs im Jahr 2004 für die Herstellung eines Gebäudes, das teils steuerpflichtig und teils steuerfrei vermietet wurde.

Unstreitig darf die Vorsteuer in einem solchen Fall nur anteilig in Abzug gebracht werden. Der BFH wollte jedoch wissen, ob der abziehbare Vorsteueranteil entsprechend dem Anteil der für steuerpflichtige Vermietung genutzten Fläche an der Gesamtfläche des Gebäudes bestimmt werden darf (Flächenschlüssel) oder ob das Unionsrecht eine Aufteilung nach den mit den jeweiligen Gebäudeteilen erzielten Umsätzen gebietet (Umsatzschlüssel) zwingend vorschreibt.

Die Klägerin errichtete in den Jahren 2003 und 2004 ein Wohn- und Geschäftsgebäude. Nach Fertigstellung des Gebäudes am Ende des Jahres 2004 vermietete sie die Geschäftsräume umsatzsteuerpflichtig und die Wohnungen steuerfrei. Für das Jahr 2004 war umstritten, wie der Umfang des Vorsteuerabzugs zu bestimmen ist, soweit die Herstellungskosten keinem Gebäudeteil - Geschäftsräumen bzw. Wohnungen - direkt zugeordnet werden können und damit für das Gebäude insgesamt bezogen wurden. Die Klägerin wollte diese Vorsteuer nach dem Umsatzschlüssel berechen, also einen Prozentsatz von ihrer Ausgangssteuer abziehen, der dem Verhältnis der steuerpflichtigen Vermietungsumsätze zu den gesamten Mietumsätzen des Gebäudes entsprach (54,07 %). Das Finanzamt war dagegen der Auffassung, dass ein Flächenschlüssel zugrunde zu legen war. Demnach sollte die Vorsteuer nur mit einem Prozentsatz abzugsfähig sein, der dem Verhältnis der Fläche der Geschäftsräume, die steuerpflichtig vermietet werden sollten, zur Gesamtfläche des Gebäudes entsprach (34,4 %).

 

Entscheidung

D...

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    Entscheidungsstichwort (Thema) Vorsteuerabzug, Gemischte Nutzung eines Geschäfts- und Wohngebäudes, Vorsteueraufteilungsschlüssel, Umsatzschlüssel, Nutzflächenschlüssel Leitsatz (amtlich) Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 der Sechsten ...

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