Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 9 Zahl der Betriebsratsmitglieder

Gabriele Heise
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

1 Allgemeines

 

Rz. 1

§ 9 BetrVG legt die Anzahl der Betriebsratsmitglieder fest. Betriebsräte setzen sich stets aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern zusammen. Die Zahl hängt von der Anzahl der "in der Regel" im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer ab. Das Gesetz stellt in den ersten Staffelstufen für den ein-, drei- und fünfköpfigen Betriebsrat (in Betrieben bis zu 51 wahlberechtigte Arbeitnehmer) auf die Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer ab. Für größere Betriebe (mehr als 51 wahlberechtigte Arbeitnehmer) kommt es nur noch auf die Zahl der Arbeitnehmer insgesamt an, egal, ob sie wahlberechtigt sind oder nicht. Damit sind beispielsweise nicht wahlberechtigte Jugendliche (unter 16 Jahre) bei der Ermittlung der Grenzzahl in größeren Betrieben mit mehr als 51 wahlberechtigten Arbeitnehmern grundsätzlich mitzuzählen, allerdings dürften sie in der Praxis kaum ins Gewicht fallen.

 

Rz. 2

Die aktuellen Schwellenwerte und damit die Staffelung des § 9 BetrVG sind durch die Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes 2001 eingeführt worden und seitdem unverändert. Auch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom 14.6.2021 hat zu keiner Modifikation geführt. . Allerdings können sich dadurch, dass die Altersgrenze für die Wahlberechtigung in § 7 BetrVG von 18 auf 16 Jahre gesenkt worden ist und mithin mehr jüngere Arbeitnehmer wahlberechtigt sind (s. Kommentierung zu § 7 BetrVG), die Zahlen der wahlberechtigten Arbeitnehmer in einzelnen Betrieben erhöhen und die Schwellenwerte überschreiten mit der Folge, dass mehr Mitglieder in den Betriebsrat zu wählen sind als vor 2021.

 

Rz. 3

Die gesetzliche Regelung der Betriebsratsgröße ist zwingend. Abweichende Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen sind nicht zulässig. Ausnahmen können sich für Tarifverträge gem. § 3 Abs. 1 BetrVG ergeben, sie...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Personal Office Standard enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    465
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    301
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    279
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    252
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    239
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    225
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    205
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    177
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    144
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    141
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    136
  • Frotscher/Geurts, EStG § 21 Vermietung und Verpachtung / 5.3.2.5 Größerer Erhaltungsaufwand (§ 82b EStDV)
    133
  • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
    133
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    132
  • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
    127
  • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
    126
  • Umsatzsteuer bei Doppelzahlung einer Rechnung
    124
  • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
    121
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    114
  • Nachweis der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 8 UStG)
    110
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Personal Office Standard
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Haufe Shop: HR im Mittelstand
HR im MIttelstand
Bild: Haufe Shop

Das Buch liefert eine offene Bestandsaufnahme der Personalarbeit in KMU und zeigt, wie man sie wirklich voranbringt. Es klärt über typische Irrtümer auf, thematisiert Chancen und Herausforderungen und stellt Lösungen für erfolgreiche Veränderungsprozesse vor.


Betriebsratswahl
Betriebsratswahl

Zusammenfassung Begriff Die Betriebsratswahl ist eine demokratische und geheime Wahl in Betrieben, in deren Verlauf die Belegschaft die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats wählt. Dabei gibt es verschiedene Wahlverfahren, die je nach ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren