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Tarifierung von Kälberhütten

Dr. Katja Wiesmann
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Leitsatz

1. Setzt die Pos. 9406 KN zwingend voraus, dass ein vorgefertigtes Gebäude einen Raum zu allen Seiten vollständig umschließen muss?

2. Für den Fall, dass Frage 1 verneint wird: Setzt die Pos. 9406 KN voraus, dass das vorgefertigte Gebäude groß genug ist, um einem durchschnittlich großen Menschen das Betreten zu ermöglichen, und ist hierfür mindestens ein betretbarer Bereich in Stehhöhe für einen solchen Menschen erforderlich oder genügt auch eine Betretbarkeit in gebeugter Körperhaltung?

 

Normenkette

Pos. 9406, Pos. 3926, Anm. 4 zu Kap. 94 KN

 

Sachverhalt

Die Klägerin führt sog. Kälberhütten oder Kälber­iglus ein und vertreibt diese.

Die aus einem Gehäuse (Wände und Dach) und – modellabhängig – zum Teil auch einem Fußbodenelement bestehenden Waren sind mit Einstreu- und Belüftungsöffnungen sowie an der Vorderseite mit einer Eintrittsöffnung ohne Tür versehen. Für einige Modelle sind Türen erhältlich. Lediglich die größte Hütte (eine "Gruppenhütte") wird ohne Bodenelement eingeführt und anschließend um einen Boden aus Massivholz ergänzt. Das kleinste streitgegenständliche Modell besitzt eine Länge von 147 cm, eine Breite von 109 cm und eine Höhe von 117 cm. Die Gruppenhütte hat die Maße 220 cm × 273 cm × 183 cm. Die Kälberhütten werden üblicherweise außerhalb von Ställen aufgestellt und dienen den Tieren als Witterungsschutz.

Die Klägerin begehrte eine Einreihung in die damalige Unterpos. 9406 0080 der KN als "vorgefertigte Gebäude" bestehend "aus anderen Stoffen". Dagegen reihte das HZA die Waren abweichend als "andere Waren aus Kunststoffen, andere als von den Unterpositionen (KN) 3926 1000 bis 3926 9092 erfasst", in die Unterpos. 3926 9097 KN ein.

Einspruch und Klage blieben erfolglos. Das FG urteilte, einer Einreihung als "vorgefertigte Gebäude" stehe bereits entgeg...

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