Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 80 Persönliches Erscheinen

Dr. Reiner Fu
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

1 Allgemeines

 

Rz. 1

Die Beteiligten müssen zur mündlichen Verhandlung grds. nicht erscheinen.[1] § 80 FGO eröffnet dem Gericht bzw. i. V. m. § 79 Abs. 1 Nr. 5 FGO dem Vorsitzenden oder dem Berichterstatter indessen die Möglichkeit, das persönliche Erscheinen eines Beteiligten anzuordnen. Denn in manchen Fällen erscheint es nicht nur sachdienlich, sondern erforderlich, die Beteiligten bzw. ihre gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vertreter[2] persönlich anzuhören. Dies kann zweckmäßig sein, da in einem Termin zu erörternde Fragen zum Sachverhalt von einem Beteiligten (i. d. R. von dem Kläger) sofort beantwortet werden könnten. § 80 FGO dient damit der Sachverhaltsaufklärung und der Verfahrensbeschleunigung.[3] Durch die Anordnung des persönlichen Erscheinens gibt das Gericht daher zu erkennen, dass es die Mitwirkung des Beteiligten für erforderlich hält; ohne eine derartige Anordnung erscheint das persönliche Erscheinen des Beteiligten zum vorgenannten Zweck nicht erforderlich.[4]

 

Rz. 2

Die persönliche Anhörung eines Beteiligten kann ebenso gut in einem Erörterungstermin[5] erfolgen. Hierbei genügt oft die Bitte, dass der Kläger an dem Termin teilnimmt, ohne dass das persönliche Erscheinen angeordnet wird. Dadurch ist die Anordnung des persönlichen Erscheinens zur mündlichen Verhandlung oft nicht erforderlich.

 

Rz. 3

Nach § 80 FGO kann nur das persönliche Erscheinen, nicht hingegen die Aussage selbst mit einem Druckmittel angeordnet werden. Die Pflicht zum Erscheinen ist Ausfluss der Mitwirkungspflicht aus § 76 Abs. 1 FGO. Das persönliche Erscheinen kann durch Senatsbeschluss bzw. den Einzelrichter und nach § 79 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 FGO auch durch Beschluss des Vorsitzenden oder Berichterstatters angeordnet werden.[6] Erzwungen werden kann das persönliche Erscheinen aber letztlich nach dieser...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Drüen, UmwStG § 24 Einbringung von Betriebsver ... / 6 Zeitpunkt der Einbringung (§ 24 Abs. 4 Hs. 2 UmwStG)
    4
  • Bedarfsbewertung: Anlage Betriebsvermögen für Anteile an ... / 2.8.9 Schulden im erworbenen Sonderbetriebsvermögen
    1
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 30.11.2025) / 3.11 § 15 KStG (Ermittlung des Einkommens bei Organschaft)
    1
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 30.11.2025) / 2.29 § 17 EStG (Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften)
    1
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75 Haftung des Betriebsübernehmers / 3.2 Unternehmen — gesondert geführter Betrieb
    1
  • Cloer/Hagemann, AStG § 6 AStG Besteuerung des Vermögensz ... / 2.3.4 Entsprechende Anwendung in Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG (§ 6 Abs. 3 S. 5)
    0
  • Cloer/Hagemann, AStG § 9 AStG Freigrenze bei gemischten ... / 1.5.4 Verhältnis zum Verlustausgleich nach § 10 Abs. 3 S. 5 AStG
    0
  • Frotscher/Geurts, EStG § 44a Abstandnahme vom Steuerabzug / 3.3.3 Angabe der Identifikationsnummer (Abs. 2a)
    0
  • Gesamtausgabe: GmbH-Steuerberater 5/2023
    0
  • Jansen, SGB VI § 256a Entgeltpunkte für Beitragszeiten i ... / 2.1.1 Grundsatz (Satz 1)
    0
  • Literaturauswertung ErbStG/BewG/GrSt (Stand: 30.11.2025) / 2.12 § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen)
    0
  • Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 71 ... / B. Kenntnis von Tatsachen, die zum Ruhen oder zum Wegfall der Festsetzung führen (§ 71 Abs 1 Nr 1 EStG)
    0
  • Sauer, SGB III § 52 Förderungsberechtigte junge Menschen / 2.1.1 Berufliche Eingliederung (Nr. 1)
    0
  • Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.2 Begriff "erforderliche" Reisekosten und Grundsätze der Berechnung
    0
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 355 Einspruchsfrist / 2.5 Verkürzung der Einspruchsfrist
    0
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32c Auskunftsrecht der betroffe ... / 1 Allgemeines
    0
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93 Auskunftspflicht der Beteili ... / 5.3.3 Berufsgeheimnisträger
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Haufe Shop: Handbuch der Quellenbesteuerung
Handbuch der Quellenbesteuerung
Bild: Haufe Shop

Das Handbuch bietet deutschen Unternehmen und deren Beratern und Beraterinnen eine umfassende Darstellung der Quellenbesteuerung bei beschränkter Steuerpflicht ihrer ausländischen Geschäftspartner im Inland. Es zeigt, wie steuerliche Risiken vor Vertragsabschluss erkannt, DBA/EU-Regeln genutzt und Anträge zu Erstattung/Freistellung gestellt werden. Außerdem sind die zahlreichen Gesetzesänderungen (u.a. durch das ATAD-Umsetzungsgesetz, das Steueroasenabwehrgesetz und das KöMoG) sowie neue Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen eingearbeitet.


Verwaltungsgerichtsordnung / § 95 [Anordnung des persönlichen Erscheinens]
Verwaltungsgerichtsordnung / § 95 [Anordnung des persönlichen Erscheinens]

  (1) 1Das Gericht kann das persönliche Erscheinen eines Beteiligten anordnen. 2Als persönliches Erscheinen gilt auch die nach § 102a Absatz 2 Satz 1 gestattete Teilnahme per Bild- und Tonübertragung. [1]3Für den Fall des Ausbleibens kann es Ordnungsgeld wie ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren