Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 62 Bevollmächtigte und Beistände / 7.3.1 Grundlage

Dr. Wolfgang Dumke †
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 104

Für das Verfahren vor dem BFH hat die Bestellung eines Bevollmächtigten (Rz. 2, 29) zu erfolgen. Hierfür gelten, abgesehen von dem durch den Vertretungszwang ausgeschlossenen Wahlrecht (Rz. 8), keine Besonderheiten.

 

Rz. 105

Durch die Beschränkung der Vertretungsfähigkeit vor dem BFH (Rz. 111) ist dieser der grundsätzlichen Verpflichtung enthoben, die Rechtswirksamkeit der Vollmachtserteilung und das aktuelle Bestehen der Vertretungsbefugnis von Amts wegen zu beachten (Rz. 62). Im Verfahren vor dem BFH gilt die Ausnahmeregelung des § 62 Abs. 6 S. 4 FGO[1]. Regelmäßig wird demgemäß der Nachweis der Vollmacht nicht erforderlich sein. Im Übrigen ist die Vorlage einer Vollmacht beim BFH für die Einlegung eines Rechtsmittels auch dann nicht erforderlich, wenn die dem FG vorgelegte Urkunde (Rz. 63) die Vertretungsbefugnis nicht nur auf das Verfahren vor dem FG beschränkt[2], sondern sich aus ihr auch die Befugnis zur Rechtsmitteleinlegung ergibt[3].

 

Rz. 106

Für die Rechtsstellung des Beteiligten ergibt sich gegenüber dem finanzgerichtlichen Verfahren (Rz. 14) die Besonderheit, dass der Beteiligte die Postulationsfähigkeit verliert (Rz. 123). Er kann damit Prozesshandlungen des Bevollmächtigten nicht widerrufen. Erklärungen tatsächlichen Inhalts kann der zu einer Verhandlung miterschienene Beteiligte sofort widerrufen oder berichtigen[4]. In diesem Fall gilt der Vortrag des Beteiligten selbst im Verfahren vor dem BFH.

 

Rz. 107

Für den Umfang der Vertretungsbefugnis (Rz. 49) gilt § 155 FGO i. V. m. § 83 Abs. 1 ZPO. Hiernach kann die Prozessvollmacht aus Gründen der Rechtssicherheit nur insoweit eingeschränkt werden, als die Beschränkung die Beseitigung des Rechtsstreits durch tatsächliche Verständigung, Verzichtsleistung auf den Streitgegenstand oder Anerkennung des vom Gegne...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Drüen, UmwStG § 24 Einbringung von Betriebsver ... / 6 Zeitpunkt der Einbringung (§ 24 Abs. 4 Hs. 2 UmwStG)
    4
  • Bedarfsbewertung: Anlage Betriebsvermögen für Anteile an ... / 2.8.9 Schulden im erworbenen Sonderbetriebsvermögen
    1
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 30.11.2025) / 3.11 § 15 KStG (Ermittlung des Einkommens bei Organschaft)
    1
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 30.11.2025) / 2.29 § 17 EStG (Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften)
    1
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75 Haftung des Betriebsübernehmers / 3.2 Unternehmen — gesondert geführter Betrieb
    1
  • Cloer/Hagemann, AStG § 6 AStG Besteuerung des Vermögensz ... / 2.3.4 Entsprechende Anwendung in Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG (§ 6 Abs. 3 S. 5)
    0
  • Cloer/Hagemann, AStG § 9 AStG Freigrenze bei gemischten ... / 1.5.4 Verhältnis zum Verlustausgleich nach § 10 Abs. 3 S. 5 AStG
    0
  • Frotscher/Geurts, EStG § 44a Abstandnahme vom Steuerabzug / 3.3.3 Angabe der Identifikationsnummer (Abs. 2a)
    0
  • Gesamtausgabe: GmbH-Steuerberater 5/2023
    0
  • Jansen, SGB VI § 256a Entgeltpunkte für Beitragszeiten i ... / 2.1.1 Grundsatz (Satz 1)
    0
  • Literaturauswertung ErbStG/BewG/GrSt (Stand: 30.11.2025) / 2.12 § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen)
    0
  • Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 71 ... / B. Kenntnis von Tatsachen, die zum Ruhen oder zum Wegfall der Festsetzung führen (§ 71 Abs 1 Nr 1 EStG)
    0
  • Sauer, SGB III § 52 Förderungsberechtigte junge Menschen / 2.1.1 Berufliche Eingliederung (Nr. 1)
    0
  • Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.2 Begriff "erforderliche" Reisekosten und Grundsätze der Berechnung
    0
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 355 Einspruchsfrist / 2.5 Verkürzung der Einspruchsfrist
    0
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32c Auskunftsrecht der betroffe ... / 1 Allgemeines
    0
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93 Auskunftspflicht der Beteili ... / 5.3.3 Berufsgeheimnisträger
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Steuern sparen: Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025
Anleitung zur Einkommensteuererklaerung 2025
Bild: Haufe Shop

Diese Anleitung bietet Ihnen zuverlässige Erläuterungen zu den Vordrucken und viele Hinweise auf legale Steuersparmöglichkeiten, damit Sie die gesetzlich vorgesehenen Abzugsmöglichkeiten voll ausschöpfen können.


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren