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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 15 ... / bc) Zivilrechtliche Zulässigkeit und zivilrechtliche Varianten der Nießbrauchbestellung am Gesellschaftsanteil

Dr. Horst Bitz
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bca) Zivilrechtliche Zulässigkeit

 

Rn. 31b

Stand: EL 188 – ET: 04/2026

Die grundsätzliche zivilrechtliche Zulässigkeit der dinglichen Belastung des Anteils (idR KG-Anteil), durch die der Nießbraucher nicht Gesellschafter der PersGes wird (Vollrechtsnießbrauchs am Anteil des Gesellschafters einer PersGes nach Maßgabe der §§ 1030, 1068–1084 BGB), ist heute anerkannt (OLG München v 08.08.2016, 31 Wx 204/16, GmbHR 2016, 1216 Rz 12).

Voraussetzung ist gem § 1069 Abs 2 BGB, dass es sich bei dem Anteil um ein übertragbares Recht handelt, was seit dem 01.01.2024 nach § 711 Abs 1 S 1 BGB nF lt MoPeG (dazu s Rn 13 f) allg gilt, allerdings der Zustimmung der anderen Gesellschafter bedarf, wenn der Gesellschaftsvertrag dies vorsieht oder die Übertragbarkeit des Anteils beschränkt ist (s Bodden in Korn § 15 EStG Rz 413 (09/2024); Korn, KÖSDI 2023, 23 090 Tz 20; Küspert, FR 2014, 397; Wachter, DStR 2013, 1929; Wälzholz, NWB 2013, 1334; Altendorf/Köcher, GmbH-StB 2013, 13 Fn 2 mwN).

Auch BFH (BFH v 01.03.1994, VIII R 35/92, BStBl II 1995, 241/244) und BGH (BGH v 09.11.1998, II ZR 213/97, DB 1999, 208) halten einen abspaltbaren echten Nießbrauch an der Mitgliedschaft ohne gleichzeitige Vollrechtsübertragung für zulässig. Dem steht auch das Abspaltungsverbot nicht entgegen, weil keine Einzelbefugnisse abgespalten werden, sondern die Mitgliedschaft zur Gänze mit dem Recht eines Dritten belastet ist (s Wälzholz, DStR 2010, 1786 Fn 17 und 18).

Der dingliche Nießbrauch an einem KG-Anteil kann in das HR eingetragen werden: positiv entschieden durch OLG Oldenburg v 09.03.2015, 12 W 51/15, NWB 21/2015, 1528 und OLG Stuttgart v 08.01.2013, 8 W 25/13, ZEV 2013, 347 (gegen OLG Stuttgart aber OLG München v 08.08.2016, aaO, Rz 16: kein unabweisbares Bedürfnis des Rechtsverkehrs an der Eintragung).

Der Nießbrauch kann auch nur schuldrechtl...

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