Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Jung, SGB XII § 104 Kostenersatz für zu Unrecht erbrachte Leistungen

Hans-Peter Jung
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

Die Vorschrift ist gemäß Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten und seitdem unverändert geblieben.

1 Allgemeines

 

Rz. 2

Die Vorschrift sieht eine Haftungserweiterung vor. Gemäß §§ 45 ff. i. V. m. § 50 SGB X hat der Sozialhilfeträger einen Anspruch auf Erstattung der erbrachten Leistungen, wenn Sozialleistungen zu Unrecht bewilligt und erbracht wurden. Dieser Anspruch besteht jedoch nur gegenüber dem Leistungsempfänger, nicht aber gegenüber einem Dritten, der die Leistungen durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführt hat. Hier erweitert die Vorschrift die Haftung dahingehend, dass alle diejenigen, die die unrechtmäßige Sozialhilfeleistung durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführt haben, erstattungspflichtig werden.

 

Rz. 3

Die Tatbestände von § 104 und § 103 Abs. 1 Satz 2 treffen zwar den gleichen Adressatenkreis. Sie unterscheiden sich jedoch durch die unterschiedliche tatbestandliche Anknüpfung; § 104 leitet die Ersatzpflicht aus der Herbeiführung der Leistungen, § 103 Abs. 1 Satz 2 aus einem "Verhalten" im Zusammenhang mit der Gewährung der Leistungen ab (Simon, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 4. Aufl., § 104 Rz. 5). Wer rechtswidrige Leistungen (Voraussetzung sowohl bei § 103 Abs. 1 Satz 2 als auch bei § 104 Satz 1) schuldhaft herbeigeführt hat (Voraussetzung nur bei § 104 Satz 1), kannte notwendigerweise die Rechtswidrigkeit des der Leistung zugrundeliegenden Verwaltungsaktes (Voraussetzung bei § 103 Abs. 1 Satz 2). Daher ist nach dem Wortlaut beider Vorschriften der Adressat von § 104 Satz 1 immer zugleich auch Adressat von § 103 Abs. 1 Satz 2. Es kann sich bei beiden Vorschriften je na...

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    608
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    320
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    304
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    247
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    235
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    219
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    203
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    174
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    145
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    143
  • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
    141
  • Umsatzsteuer bei Doppelzahlung einer Rechnung
    141
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    134
  • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
    132
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    127
  • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
    125
  • Frotscher/Geurts, EStG § 21 Vermietung und Verpachtung / 5.3.2.5 Größerer Erhaltungsaufwand (§ 82b EStDV)
    124
  • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
    119
  • Mietverhältnis zwischen GbR und Gesellschafter über diesem zurechenbaren Grundstücksanteil nicht anzuerkennen
    115
  • Behindertenpauschbetrag: Kein Ansatz neben Abzug tatsächlicher Pflegekosten (FG)
    111
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt SGB Office Professional
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Sozialwesen
So geht's: Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Bild: Haufe Shop

Förderprojekte spielen in der sozialen Arbeit eine entscheidende Rolle. Mit diesem Buch finden Sie sich im „Förderdschungel“ zurecht und bauen erfolgreich ein Fördermittelmanagement auf. Die Autorin bietet mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Beispielen alles für eine gelungene Projektumsetzung.


SGB XII - Sozialhilfe / § 104 Kostenersatz für zu Unrecht erbrachte Leistungen
SGB XII - Sozialhilfe / § 104 Kostenersatz für zu Unrecht erbrachte Leistungen

1Zum Ersatz der Kosten für zu Unrecht erbrachte Leistungen der Sozialhilfe ist in entsprechender Anwendung des § 103 verpflichtet, wer die Leistungen durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführt hat. 2Zum Kostenersatz nach Satz 1 und zur ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Sozialwesen Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Arbeits- und Gesundheitsschutz Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Sozial- & Gesundheitswesen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren