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c. Indikatoren für das Vorliegen eines Finance-Leasingverhältnisses

Prof. Dr. Corinna Ewelt-Knauer, Dr. Julian Höbener
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aa. Verlustübernahme im Kündigungsfall

 

Tz. 127

Stand: EL 55 – ET: 03/2025

Mit Verweis auf IFRS 16.64 (a) deutet es auf ein Finance-Leasingverhältnis hin, wenn dem Leasingnehmer zwar grundsätzlich die Möglichkeit zur Kündigung vertraglich eingeräumt wird, dieser indes sodann für die daraus resultierenden Verluste des Leasinggebers iSe. Kündigungsentschädigung einstehen muss, sodass faktisch die Investitionsrisiken vom Leasingnehmer getragen werden (vgl. im Kontext von IAS 17.11 (a) bspw. Barth, 1999, S. 238). Die Höhe einer solchen Kündigungsentschädigung muss sich auf einen signifikanten Anteil im Vergleich zu jenen Zahlungen erstrecken, die bei einem andauernden Leasingverhältnis vom Leasingnehmer an den Leasinggeber geleistet worden wären. Alternativ kann eine solche Signifikanz hinsichtlich des Gewinns, den der Leasinggeber durch das andauernde Leasingverhältnis vereinnahmt hätte, gemessen werden. Sollte der Leasingnehmer nur für partielle Verluste einstehen müssen, ist die Wirkung des Indikators entsprechend geringer. Ein kündbarer Leasingvertrag, der im Fall einer Kündigung die Vertragsparteien aufgrund von Entschädigungsleistungen so stellt, als wäre der Vertrag nicht gekündigt worden, ist grundsätzlich einem unkündbaren Leasingvertrag gleichzustellen (vgl. im Kontext von IAS 17.11 (a) Mellwig, DB 1998, Beilage 12/1998, S. 7; Bender, BB 2002, Beilage 5/2002, S. 24).

bb. Gewinne und Verluste aus Restwertschwankungen

 

Tz. 128

Stand: EL 55 – ET: 03/2025

Ein weiterer Indikator für ein Finance-Leasingverhältnis liegt nach IFRS 16.64 (b) vor, wenn der Leasingnehmer die aus Restwertschwankungen des Leasingobjekts resultierenden Gewinne oder Verluste absorbiert. In Bezug auf ein mögliches wirtschaftliches Eigentumsverhältnis kann folglich bereits die Zuordnung von Verwertungsgewinnen respektive -verlusten eine Übernahme der wesentlichen Chancen und Risiken im Ein...

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