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aa. Erwartungswert

Prof. Dr. Jens Wüstemann, Dr. Sonja Wüstemann
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Tz. 104

Stand: EL 31 - ET: 3/2017

Die Schätzung der variablen Gegenleistung erfolgt – vergleichbar zu den Regelungen des IAS 37 zur Rückstellungsbewertung (IAS 37.36–39) – anhand des Erwartungswerts ("expected value") oder des wahrscheinlichsten Werts ("most likely amount") (IFRS 15.53). Die Wahl des Bewertungsmaßstabes liegt grundsätzlich im Ermessen des Unternehmens und kann, bspw. bei Fertigungsaufträgen, in einzelnen Perioden zu einer unterschiedlich hohen Umsatzerfassung führen (zur beispielhaften Gegenüberstellung vgl. Baur et al., IRZ 2014, S. 474). Es ist jedoch diejenige Methode zu wählen, mithilfe derer der Transaktionspreis bestmöglich angenähert werden kann (IFRS 15. 53 f.; IFRS 15.BC195). Die gewählte Methode ist konsistent auf ähnliche Verträge sowie während der gesamten Vertragslaufzeit anzuwenden (IFRS 15. 54; IFRS 15.BC195); sofern die Gegenleistung jedoch verschiedene variable Vergütungsbestandteile beinhaltet, können innerhalb eines Vertrags auch unterschiedliche Methoden Anwendung finden (IFRS 15.BC202; IFRS 15.IE107). Bei der Schätzung der variablen Gegenleistung sind alle dem Unternehmen zur Verfügung stehenden historischen und gegenwärtigen Informationen sowie Zukunftsprognosen zu berücksichtigen und eine angemessene Anzahl möglicher Gegenleistungsbeträge zu ermitteln (IFRS 15.54). Typischerweise erfolgt dies – im Sinne des Management Approach (vgl. Knobloch/Anton, Das Fünf-Schritte-Modell (Teil 1), DStR 2015, S. 1523) – anhand der Informationen, die das Management für die Angebots- und Preiserstellung verwendet (IFRS 15.54).

 

Tz. 105

Stand: EL 31 - ET: 3/2017

Der Erwartungswert ist als Summe aller wahrscheinlichkeitsgewichteten Beträge innerhalb der Bandbreite möglicher Gegenleistungen definiert, mithin als Betrag, der sich durch Gewichtung aller mög...

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