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Frotscher/Geurts, EStG § 40 Pauschalierung der Lohnsteue ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Dr. Ralf Paetsch
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Rz. 4

Die Möglichkeit der Pauschalierung ist im EStG bereits seit 1957 enthalten. § 40 EStG erhielt seine heutige Gestalt durch G. v. 5.8.1974.[1]

Durch G. v. 20.2.2013[2] wurden weitere redaktionelle Folgeänderungen durch Anpassung des Verweises in § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG an die Neuregelung des Abzugs der Mehraufwendungen für Verpflegung in § 9 Abs. 4a EStG sowie die Anpassung des § 40 Abs. 2 S. 2 EStG an die Ersetzung des Begriffs der Arbeitsstätte durch die in § 9 Abs. 4 EStG neu definierte erste Tätigkeitsstätte und an die klarstellende Regelung für Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG durch Ergänzung des in der Vorschrift enthaltenen Verweises vorgenommen. Zugleich wurde der Pauschalierungstatbestand des § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG durch den neu aufgenommenen § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a EStG dahin ergänzt, dass die pauschale LSt auch für Mahlzeiten erhoben werden kann, die den Arbeitnehmern vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten anlässlich einer Auswärtstätigkeit zur Verfügung gestellt werden und die nach § 8 Abs. 2 S. 8 und 9 EStG mit dem Sachbezugswert der Besteuerung unterliegen.

Durch G. v. 26.6.2013[3] wurde mit Wirkung vom Vz 2013 als Folgeänderung zur vorangegangenen Änderung des § 3 Nr. 45 EStG in § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 EStG der Begriff "Personal-Computer" durch den allgemeineren Begriff "Datenverarbeitungsgerät" ersetzt.

Durch G. v. 25.7.2014[4] wurde der in § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG enthaltene Verweis auf die in § 9 Abs. 4a EStG geregelten Verpflegungsmehraufwendungen präzisiert und der Pauschalierungstatbestand des § 40 Abs. 2 S. 2 EStG redaktionell um die Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG ergänzt.

Durch G. v. 22.12.2014[5] erfolgte eine redaktionel...

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