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Fremdvergleich bei Darlehensverträgen

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Kommentar

Soll ein Darlehensvertrag auch steuerlich anerkannt werden, wird hierfür i. d. R. gefordert, daß er einem Fremdvergleich standhält. Denn insbesondere unter nahen Angehörigen kann Interesse bestehen, einen Vorgang für steuerliche Zwecke als Darlehensvertrags zu fingieren ( Verträge mit nahen Angehörigen ).

Im Urteilsfall geht es um eine Darlehensgewährung einer schweizerischen AG an eine inländische GmbH. Hinter beiden Gesellschaften steht N als beherrschender Gesellschafter. Zudem war die schweizerische AG als sogenannte Domizilgesellschaft ohne eigene Geschäftstätigkeit konzipiert. Da im Darlehensvertrag keine Regelungen zum Rückzahlungszeitpunkt getroffen und auch keine Sicherheiten bestellt worden sind, anerkannte das Finanzamt den Darlehensvertrag mangels Fremdvergleich nicht an und behandelte die geleisteten Zinsen als verdeckte Gewinnauschüttung .

Dagegen hat der BFH klargestellt, daß entsprechend der seit 1996 weiterentwickelten Rechtsprechung die einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs keine absoluten Tatbestandsvoraussetzungen sind. Daher kann das Fehlen einzelner Kriterien nicht zwingend zur Nichtanerkennung des Vertrags führen, sondern hat grundsätzlich nur indiziellen Charakter . Da das FG zuvor der Rechtsauffassung des Finanzamts gefolgt war, wurde dessen Entscheidung aufgehoben und die Sache zur erneuten Prüfung an das FG zurückgewiesen.

Dabei hat der BFH dem FG folgende Orientierungspunkte für die zu treffende Entscheidung mit auf den Weg gegeben:

  • Zwar ist N beherrschender Gesellschafter bei beiden Gesellschaften, jedoch reicht dies trotz dem Vorliegen einer Domizilgesellschaft nicht aus, den Darlehensvertrag dem N direkt zuzurechnen.
  • Trotz gewisser Mängel des Vertrags bleibt dieser als solcher bestehen, so daß kein Umdeuten des Fremdkapitals in Ei...

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    Entscheidungsstichwort (Thema) Anerkennung eines Darlehensvertrags zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter: Indizielle Würdigung der Kriterien des Fremdvergleichs, Umdeutung in Eigenkapitalzuführung, Fehlen einer ...

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