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Ernstliche Zweifel an der Steuerbarkeit von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften im Jahr 1999

Prof. Jürgen Brandt
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Leitsatz

Bei der im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines für den Veranlagungszeitraum 1999 ergangenen Steuerbescheids, mit dem das Finanzamt einen Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG der Besteuerung unterwirft.

 

Normenkette

§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG , § 69 Abs. 3 FGO , Art. 3 Abs. 1 GG , Art. 19 Abs. 4 GG

 

Sachverhalt

Das FA stellte fest, dass die Antragstellerin im Streitjahr 1999 durch An- und Verkauf von Aktien einen Gewinn erzielt hatte. Es unterwarf diesen als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften gem. § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG der Besteuerung.

Dagegen hat die Antragstellerin Einspruch eingelegt, über den noch nicht entschieden ist. Ihr gleichzeitig gestellter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hatte vor dem FG Erfolg. Hiergegen wendet sich das FA mit seiner zugelassenen Beschwerde.

 

Entscheidung

Die Beschwerde des FA ist nach Auffassung des BFH unbegründet. Die Prüfung, ob sich durch den am 1.4.2003 in Kraft getretenen § 24c KWG (vgl. BGBl I 2002, 2010) rückwirkend für das Streitjahr bessere Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzbehörden ergeben hätten, die geeignet seien, in verfassungsrechtlich relevanter Weise einem strukturellen Vollzugsdefizit entgegenzuwirken, könne wegen der nur summarischen Prüfung im Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes nicht abschließend beurteilt werden. Deshalb müsse der streitige Veräußerungsgewinn im Weg der Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Einkommensteuerbescheids zunächst unberücksichtigt bleiben. Der verfassungsrechtliche Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) trete nicht hinter das öffentliche Interesse an einer geordneten öffe...

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    Entscheidungsstichwort (Thema) Aussetzung der Vollziehung wegen Verfassungswidrigkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG (Veranlagungszeitraum 1999) Leitsatz (amtlich) Bei der im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung nach § ...

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