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Berücksichtigung als Kind bei Bewerbung um einen Studienplatz aus einer Erwerbstätigkeit

Dr. Ulrich Dürr
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Leitsatz

Ein Kind, das sich aus einer Erwerbstätigkeit he?raus um einen Studienplatz bewirbt, kann ab dem Monat der Bewerbung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG beim Kindergeldberechtigten zu berücksichtigen sein, wenn es sich bei der Tätigkeit nicht um eine Vollzeiterwerbstätigkeit handelt.

 

Normenkette

§ 32 Abs. 4 Sätze 1 und 2 EStG

 

Sachverhalt

Der Sohn war, um die Wartezeit auf einen Studienplatz zu überbrücken, in einer geringfügigen Beschäftigung von 10,5 Wochenstunden tätig. Die Familienkasse versagte das Kindergeld mit der Begründung, ein Kind könne – entsprechend der Anweisung in Abschn. 63.3.4 Abs. 5 ?DAFamEStG – nicht berücksichtigt werden, solange es sich aus einer Erwerbstätigkeit heraus um einen Ausbildungsplatz bewerbe.

 

Entscheidung

Der BFH bejahte die Berücksichtigungsvoraussetzungen, da der Sohn lediglich teilzeitbeschäftigt war und eine typische Unterhaltssituation nur bei einer Vollzeiterwerbstätigkeit entfällt. Die Entscheidung lässt ausdrücklich offen, ab welchem zeitlichen Umfang eine Vollzeiterwerbstätigkeit anzunehmen ist. 10,5 Arbeitsstunden pro Woche genügen dazu jedenfalls nicht. Nach Abschn. 63.3.2.6 Abs. 2a DAFamEStG ist eine Vollzeiterwerbstätigkeit erst dann anzunehmen, wenn die Arbeitszeit drei Viertel der üblichen Arbeitszeit erreicht.

 

Hinweis

Ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet hat, wird beim Kindergeld u.a. berücksichtigt, wenn es für einen Beruf ausgebildet wird, sich in einer Übergangszeit von höchstens 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet oder eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann und wenn seine Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, den Grenzbetrag (2001: 7.188 Eu...

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    Entscheidungsstichwort (Thema) Berücksichtigung als Kind bei dessen Bewerbung um einen Studienplatz aus einer Erwerbstätigkeit Leitsatz (amtlich) Ein Kind, das sich aus einer Erwerbstätigkeit heraus um einen Studienplatz ...

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