Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

EuGH Urteil vom 16.07.1998 - C-210/96

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Entscheidungsstichwort (Thema)

Ersuchen um Vorabentscheidung: Bundesverwaltungsgericht – Deutschland. Vermarktungsnormen für Eier – Werbewirksame Angaben, die geeignet sind, den Käufer irrezuführen – Referenzverbraucher. 1 Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation – Eier – Vermarktungsnormen – Kennzeichnung der Eier oder der Verpackungen – Vorschriften zur Regelung der Angaben über die Art der Legehennenhaltung – Geltungsbereich – Angaben zur Ernährung der Tiere – Ausschluß (Verordnung Nr. 1907/90 des Rates, Artikel 10 Absatz 3; Verordnung Nr. 1274/91 der Kommission, Artikel 18). 2 Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation – Eier – Vermarktungsnormen – Kennzeichnung der Eier oder der Verpackungen – Werbewirksame Angaben – Verbot der Irreführung des Käufers – Beurteilung des irreführenden Charakters durch das nationale Gericht – Kriterien (Verordnung Nr. 1907/90 des Rates, Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe e)

Leitsatz (amtlich)

3 Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung Nr. 1907/90 und Artikel 18 der Verordnung Nr. 1274/91, die die Angaben zur Art der Legehennenhaltung betreffen, verbieten es nicht, Eierpackungen mit einer Angabe wie „6-Korn – 10 frische Eier” zu versehen. Eine solche Angabe, die sich auf die Ernährung der Tiere bezieht, fällt nämlich nicht in den Geltungsbereich dieser Vorschriften, die lediglich die Angaben über die Haltungsarten regeln, mit denen die Packungen versehen werden dürfen.

4 Bei der Beurteilung, ob eine Angabe zur Förderung des Verkaufs von Eiern geeignet ist, den Käufer unter Verstoß gegen Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung Nr. 1907/90 über bestimmte Vermarktungsnormen für Eier irrezuführen, hat das nationale Gericht darauf abzustellen, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher die...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Steuerberater in Mandantengespräch

Sonderausgabenabzug bei Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen

mehr

Mann überprüft konzentriert Geschäftsbericht

Gesonderte und einheitliche Feststellung seit 2024

mehr

Leiter in leerer Wohnung

Modernisierungskosten bei Gebäuden

mehr

Fahnenmasten

Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA

mehr

Einkommensteuererklärung

Einkommensteuererklärung 2025: Änderungen in den Vordrucken

mehr

Steuern 2025

Rückblick über die Steuergesetzgebung

mehr

Energieeffizienz Haus Dämmung

Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen nach § 35c EStG

mehr

verärgertet Mann

Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung der Vertreter nach § 69 AO

mehr

Gewinn

Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

mehr

Kryptowährung Bitcoin Münzen

Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Kryptowerten

mehr

Downloads

PM pus HR-Software 10 2020

HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht

mehr

Eine Steuerberaterin und ein Steuerberater befinden sich in einer

7 Effizienztipps für Steuerkanzleien

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Steuern
Der Kommentar: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen (Online-Datenbank)

Der Kommentar „Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen“ jetzt neu als Online-Datenbank: Grundlegend aktualisiert, erweitert um steuerbilanzielle Aspekte und rechtsvergleichende Bezüge. Dank intuitiver Bedienung finden Sie schnell die gewünschte Kommentierung – praxisnah und effizient!


OLG Hamburg 3 U 364/01
OLG Hamburg 3 U 364/01

  Leitsatz (amtlich) Wird für ein Wörterbuch (hier: russisch-deutsch-russisch) ohne nähere Erläuterung mit einer Wortanzahl geworben (hier: "enthält 1,5 Mio. Wörter"), so versteht der Durchschnittsverbraucher diese Angabe als Hinweis darauf, wie viele ...

4 Wochen testen

Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren