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EuGH Urteil vom 14.09.2000 - C-343/98

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen. Übergang einer Einheit auf eine privatrechtliche Gesellschaft, deren Kapital in öffentlicher Hand ist. Betrieb einer Einheit von einer in die staatliche Verwaltung eingegliederten öffentlichen Einrichtung. Berücksichtigung des gesamten Dienstalters der Arbeitnehmer durch den Erwerber

Normenkette

Richtlinie 77/187/EWG; EGV a.F. Art. 177

Beteiligte

Collino und Chiappero

Renato Collino

Luisella Chiappero

Telecom Italia SpA

Tenor

1. Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen ist dahin auszulegen, dass die Richtlinie auf einen Fall Anwendung finden kann, in dem eine Stelle, die öffentliche Telekommunikationsdienste betreibt und von einer in die staatliche Verwaltung eingegliederten Einrichtung verwaltet wird, aufgrund von Entscheidungen staatlicher Stellen entgeltlich in Form einer Verwaltungskonzession auf eine privatrechtliche Gesellschaft übergeht, die von einer anderen öffentlichen Einrichtung gegründet worden ist, die alle Aktien dieser Gesellschaft hält. Die durch einen solchen Übergang betroffenen Personen müssen jedoch ursprünglich als Arbeitnehmer nach nationalem Arbeitsrecht geschützt gewesen sein.

2. Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie ist dahin auszulegen, dass der Erwerber bei der Berechnung von finanziellen Ansprüchen, die bei ihm an das Dienstalter der Arbeitnehmer geknüpft sind, wie von Abfindungen bei Vertragsende oder Lohnerhöhungen, alle von dem übergegangenen Personal sowohl in seinem Dienst als auch im Dienst des Veräußerers geleisteten Jahre insow...

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