Entscheidungsstichwort (Thema)
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit. Dozententätigkeit bei einem gemeinnützigen Aus- und Weiterbildungsdienstleister. abhängige Beschäftigung. selbstständige Tätigkeit. Abgrenzung
Orientierungssatz
Zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung einer Tätigkeit als Dozent bei einem gemeinnützigen Aus- und Weiterbildungsdienstleister im Rahmen eines Auftragsverhältnisses.
Tenor
1. Der Bescheid vom 29.11.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 13.10.2014 wird aufgehoben.
2. Es wird festgestellt, dass der Beigeladene in seiner Tätigkeit für die Klägerin in der Zeit vom 22.09.2009 bis 23.03.2010 nicht als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung war.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beigeladene bei der Klägerin in der Zeit vom 22.09.2009 bis 23.03.2010 abhängig beschäftigt war und ob Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung bestand.
Die Klägerin ist ein gemeinnütziger Aus- und Weiterbildungsdienstleister mit den Geschäftsfeldern Ausbildung und Technologie (Grund-und Fachausbildung, Projektausbildung, Berufsfachschule und Berufskolleg) sowie Akademie (Studienakademie und Businessakademie). Mit einem sogenannten "Trainerpool" (fast 400 Trainer) führt die Klägerin an vier Standorten (P., R., N.und G..) Lehrgänge durch.
Der 1968 geborene Beigeladene war vom 22.09.2009 bis 23.03.2010 für die Klägerin im Rahmen des Lehrgangs "Technisches Berufskolleg II" tätig. Grundlage hierfür war die Trainervereinbarung zwischen der Klägerin und dem Beigeladenen vom 21.07.2009, wonach der Be...