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Schleswig-Holsteinisches OVG Urteil vom 16.07.1992 - 3 L 414/91

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Versorgung

 

Verfahrensgang

VG Schleswig-Holstein (Urteil vom 16.08.1991; Aktenzeichen 11 A 134/90)

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 18.09.1998; Aktenzeichen 2 BvR 1476/94)

BVerwG (Urteil vom 28.04.1994; Aktenzeichen 2 C 23.92)

 

Tenor

Die Berufungen der Kläger gegen die Urteile des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht – 11. Kammer – vom 16. August 1991 werden zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens; insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Kläger sind Hinterbliebene des am 28. Juli 1988 verstorbenen … der auf seinen Antrag mit Wirkung vom 01. Januar 1980 als Pastor aus dem Dienst der Beklagten entlassen worden war.

Auf den Antrag der Klägerin zu 1) vom 26. Mai 1986, ihr Witwengeld zu bewilligen, wurde ihr gemäß einem Beschluß des … mit Wirkung vom 26. Mai 1986 „der einer Pastorenwitwe vergleichbare Status zuerkannt”. Für die Zeit vom 01. Januar 1980 bis 25. Mai 1986 lehnte die Beklagte die Gewährung von Witwenpension durch die angefochtenen Bescheide ab. Die Anträge der übrigen Kläger, ihnen Waisengeld zu bewilligen, lehnte die Beklagte durch weitere hier angefochtene Bescheide insgesamt ab.

Die Kläger haben am 31. Mai bzw. 13. Dezember 1990 den Verwaltungsrechtsweg beschritten.

Die Klägerin zu 1) hat beantragt,

die Beklagte unter Aufhebung der Verfügungen vom 01. Juni 1989 und 16. Oktober 1989 zu verurteilen, ihr die ihr zustehende Witwenpension rückwirkend vom 01. August 1980 bis zum 25. Mai 1986 zu zahlen.

Die Kläger zu 2) bis 4) haben beantragt,

die Beklagte zu verurteilen, ihnen unter Aufhebung der Bescheide vom 30. März 1990 und 28. November 1990 rückwirkend ab 01. August 1980 Waisengeld zu zahlen.

Die Beklagte hat beantragt,

die Klagen abzuweisen.

Das Verwalt...

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