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Schleswig-Holsteinisches FG Urteil vom 21.11.2016 - 4 K 36/14

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Umsatzsteuerbefreiung für die Vergabe von Liegerechten in einem Urnenbegräbniswald

Leitsatz (amtlich)

Die Vergabe von Liegerechten in einem Urnenbegräbniswald fällt unter die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 12a UStG

Normenkette

UStG § 4 Nr. 12a

Nachgehend

BFH (Urteil vom 21.06.2017; Aktenzeichen V R 3/17)

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob die Vergabe von Liegerechten und weiteren Leistungen in einem Urnenbegräbniswald unter die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 12a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) fällt oder nicht.

Der Kläger ist Eigentümer eines als Urnenbegräbniswald "X" bezeichneten Grundstücks. Aufgrund eines Vertrags vom 23. Juli 2009 räumte er der Gemeinde C eine persönliche Dienstbarkeit ein, wonach die Gemeinde berechtigt war, die Grundstücksfläche des Begräbniswaldes als Friedhof zu nutzen. Aufgrund von § 4 desselben Vertrages übernahm der Kläger die Einrichtung und den Betrieb des Friedhofs und betrieb ihn vertragsgemäß auf eigene Kosten. Im Rahmen des Betriebs des Begräbniswaldes bot der Kläger zweierlei Leistungen an:

Die erste Leistung (im Folgenden Vergabe von Liegerechten) bestand darin, interessierten Menschen an einem Familien- oder Gruppenbaum ein bzw. mehrere Nutzungsrechte zur Beisetzung der Asche mit anschließender Liegezeit für Zeiträume von 20 bis 99 Jahren einzuräumen. Die Bäume und Parzellen, an denen solcherlei Rechte erworben werden konnten, waren geographisch eingemessen und mit einer Nummerierung (Beschilderung) versehen. Im Zusammenhang mit dieser Leistung nahm der Kläger Beratungsleistungen vor, die sich jedoch auf die Information über freie Grabstätten und Bestattungsorte beschränkten; etwaige Details zur Bestattung (z.B. Urnenauswahl etc.) waren nicht Gegenstand der Beratung. Zudem erhielt...

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    Entscheidungsstichwort (Thema) Zur Steuerfreiheit von Liegerechten in Begräbniswäldern. Rechtsschutzbedürfnis für ein Rechtsmittel des FA. Auslegung von Verwaltungsakten. Verpflichtung des FA zum Erlass eines Verwaltungsakts Leitsatz ...

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