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Sächsisches FG Urteil vom 10.11.2015 - 2 K 741/15

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Übergangsregelung anlässlich der Einführung der Abgeltungsteuer zur Behandlung von Altverlusten aus privaten Wertpapiergeschäften nicht verfassungswidrig

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Dass aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungsteuer stammende, nach damaliger Rechtslage unter § 23 EStG a. F. fallende Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften, insbesondere Verluste aus privaten Aktienverkäufen, zwar in einem fünfjährigen Übergangszeitraum ab Einführung der Abgeltungsteuer im Veranlagungszeitraum 2009 nicht nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG 2009), sondern bis letztmals zum Veranlagungszeitraum 2013 auch mit Gewinnen aus – seit 2009 nunmehr nach § 20 Abs. 2 EStG 2009 als Kapitaleinkünfte steuerbaren – privaten Wertpapiergeschäften ausgeglichen werden konnten, dass diese Altverluste aus privaten Wertpapiergeschäften jedoch, soweit sie bis zum Veranlagungszeitraum 2013 nicht ausgeglichen werden konnten, ab dem Veranlagungszeitraum 2014 nur noch mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG), nicht aber mehr mit Gewinnen aus privaten Wertpapiergeschäften ausgeglichen werden können, ist nicht verfassungswidrig.

2. Diese Übergangsregelung für Altverluste insbesondere aus Aktienverkäufen verstößt nicht gegen die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), das Rechtsstaatsprinzip, das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot, die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit sowie das Gebot der Folgerichtigkeit.

 

Normenkette

EStG 2007 § 23 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Sätze 6-10; EStG 2009 § 20 Abs. 2, 6, § 52a Abs. 11 S. 11, § 23 Abs. 3 Sätze 6-10; GG Art. 14 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 06.12.2016; Aktenzeichen IX R 48/15)

 

Tenor

1. Die Klage wir...

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