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OLG Nürnberg Urteil vom 23.12.2025 - 3 U 667/25 Kart

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Leitsatz (amtlich)

1. Hat das Landgericht eine Klage wegen alternativer Klagehäufung als unzulässig abgewiesen, liegt eine zulässige Berufung auch dann vor, wenn der Berufungsführer in der Berufungsbegründung diese Bewertung zwar nicht ausdrücklich angreift, aber - auch konkludent durch Bezeichnung als Haupt- und Hilfsantrag - eine Reihenfolge für die Prüfung der Streitgegenstände durch das Gericht vorgibt.

2. In Verfahren, in denen ein kartelldeliktsrechtlicher Schadenersatz begehrt und zu dessen Vorbereitung Auskunftsansprüche nach § 33g Abs. 10 GWB geltend gemacht werden, kommt eine Umdeutung einer unzulässigen Stufenklage in eine objektive Klagehäufung gemäß § 260 ZPO durch das Berufungsgericht auch dann noch in Betracht, wenn die Klagepartei in erster Instanz entsprechenden gerichtlichen Hinweisen nicht Rechnung getragen hat.

Normenkette

GWB § 33a; GWB § 33g; GWB § 89b; ZPO § 254 Abs. 1; ZPO § 260; ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 3; ZPO § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 3

Verfahrensgang

LG Nürnberg-Fürth (Aktenzeichen 19 O 5269/23)

Tenor

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 20. März 2025, Az. 19 O 5269/23, aufgehoben, soweit die Klage wegen kartelldeliktsrechtlicher Ansprüche abgewiesen wurde. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

3. Das Urteil ist für die Beklagten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.

Beschluss

1. Die Klägerin ist des Rechtsmittels der Berufung verlustig, soweit es sich gegen die Abweis...

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Gesetz gegen Wettbewerbsbes... / § 33a Schadensersatzpflicht
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  (1) Wer einen Verstoß nach § 33 Absatz 1 vorsätzlich oder fahrlässig begeht, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.  (2)[1] 1Es wird widerleglich vermutet, dass ein Kartell einen Schaden verursacht. 2Ein Kartell im Sinne dieses ...

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