Verfahrensgang
AG Bielefeld (Aktenzeichen 39 Ds 32 Js 288/06 - 309/06) |
Tenor
Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens sowie die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen.
Gründe
I.
Durch das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Bielefeld ist der Angeklagte wegen Diebstahls oder Hehlerei in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden. Nach den Urteilsfeststellungen hat der Angeklagte zwei Leuchten im Wert von 2.950,00 EUR bzw. 445,00 EUR entweder an verschiedenen Tagen im .... und ........ aus den Geschäftsräumen der Firma J in C2, wo er zu dieser Zeit als Praktikant beschäftigt war, entwendet oder er hat sich diese in dem Wissen, dass die Leuchten bei der Firma J entwendet worden waren, in Bereicherungsabsicht verschafft.
Der Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf ausweislich des angefochtenen Urteils nicht eingelassen. Grundlage des Schuldspruchs durch das Amtsgericht waren ganz maßgeblich die Erkenntnisse aus einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten am ........, deren Verwertung der Angeklagte in der Hauptverhandlung widersprochen hat. Bei dieser an einem Mittwoch in der Zeit von 11.25 bis 11.45 Uhr von den Zeugen T und ..... C in Anwesenheit des Angeklagten durchgeführten Durchsuchung waren die entwendeten Leuchten in der Wohnung des Angeklagten versteckt aufgefunden worden. Die Beamten hatten sich am ......... gegen 9.20 Uhr wegen eines "Ladendiebstahls" zu der Firma J begeben, wo der Angeklagte von dem Geschäftsführer der Firma, dem Zeugen M, des Diebstahls von insgesamt drei hochwertigen Leuchten verdächtigt wurde, während der Angeklagte den Vorwurf zurückwies. Gegen 10.45 Uhr nahmen die Beamten von der Pol...