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OLG Frankfurt am Main Urteil vom 30.11.2017 - 3 U 183/16

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Mitberücksichtigung der "halben Vorfahrt" bei einem Verkehrsunfall

 

Leitsatz (amtlich)

1. Ein Verkehrsunfall ist auch für den vorfahrtberechtigten Fahrer nicht unabwendbar, wenn er seinerseits anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt gewähren müsste, sich der Unfallstelle aber mit mehr als nur mäßiger Geschwindigkeit nähert.

2. Zur Bestimmung der angemessenen Annäherungsgeschwindigkeit ist auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls abzustellen.

3. Die Überschreitung der angemessenen Annäherungsgeschwindigkeit kann zu einer Mithaftungsquote von 30% führen.

 

Verfahrensgang

LG Frankfurt am Main (Urteil vom 26.07.2016; Aktenzeichen 2-14 O 253/14)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 26.7.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Gründe

I. Der Kläger macht restliche Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am ...2014 gegen 17.25 Uhr in Stadt1 ereignete.

Der Kläger ist Halter und Eigentümer des bei dem Unfall beschädigten Pkw PKW1 mit dem amtlichen Kennzeichen ... Mit diesem befuhr der Kläger zum oben genannten Zeitpunkt die Straße "Straße1" in Fahrtrichtung der Straße "Straße2", die die vorerwähnte Straße kreuzt.

Der Beklagte zu 1) war Fahrer und Halter des anderen unfallbeteiligten Fahrzeuges, einem PKW2 mit dem amtlichen Kennzeichen ..., das bei der Beklagten zu 2) am Unfalltag haftpflichtversichert war. Der Beklagte zu 1) befuhr mit dem PKW2 die Straße "Straße2" und wollte an der Kreuzung Straße2/Straße1 geradeaus auf der Straße "Straße2" in Richtung Straße3 weiterfahren. Dort besteht eine Begrenzun...

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