Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Frankfurt am Main Teilurteil vom 29.05.1991 - 17 U 110/90

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

LG Wiesbaden (Urteil vom 21.02.1990; Aktenzeichen 5 O 327/89)

 

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 21.2.1990 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen ihre Verurteilung zur Zahlung von 7.100,– DM nebst 4 % Zinsen hieraus seit dem 21.7.1989 richtet.

Die Entscheidung über die Berufung der Beklagten gegen die Abweisung ihrer Widerklage, deren Erweiterung und über die Kosten des Rechtsstreits bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Wert der Beschwer beträgt 7.100,– DM.

 

Tatbestand

(Abgekürzt nach § 543 Abs. 1 ZPO)

I.

Mit notariellem Vertrag vom 18. Mai 1989 erwarben die Kläger von den Beklagten ein Hausgrundstück. Mit ihrer Klage machen sie einen Anspruch auf Auszahlung der Barkaution in Höhe von 7.100,– DM geltend, die den Beklagten aufgrund vor der Veräußerung des Grundstücks geschlossener und vollzogener Mietverträge ausgekehrt worden waren. Der Anspruch ist dem Grunde und der Höhe nach unstreitig. Die Parteien streiten ausschließlich um eine von den Beklagten im Wege der Aufrechnung (in Hohe von 7.100,– DM) und der Widerklage (in Höhe von 2.900,– DM) geltend gemachten Gegenforderung auf Zahlung eines behaupteten Restkaufpreises.

Das Landgericht hat der Klage stattgegeben und die Widerklage abgewiesen. Hiergegen wendet sich die Berufung der Beklagten, die ihre Widerklage im Hinblick auf die mögliche Unzulässigkeit der Aufrechnung hilfsweise auf 10.000,– DM erweitert haben.

 

Entscheidungsgründe

II.

Der Rechtsstreit ist im tenorierten Umfange entscheidungsreif, die Widerklage bedurfte hingegen nach der Aufklärung im Tatsächlichen, so daß durch Teilurteil entschieden werden konnte (§ 501 ZPO).

Die Berufung ist nicht begründet, soweit sie sich gegen die Veru...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordn ... / 7.1 Überblick
    1
  • Besteuerung einer Fotovoltaikanlage / 8.3.4 Aufwendungen für das Dach
    0
  • Datenschutz: Rechtsgrundlagen, Grundbegriffe und Grundpr ... / 1 Rechtsgrundlagen für den Datenschutz in Deutschland
    0
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Dauerwohnrecht / 2 Begründung des Dauerwohnrechts
    0
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Gemeinschaftliches Eigentum: Erhaltungspflicht / 1 Leitsatz
    0
  • Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 10.5 Green-Lease-Formulierungsvorschlag
    0
  • Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 11.1 Innenraumqualität
    0
  • Heizkostenverordnung (ZertVerwV) / 1.4 Erfasste Kosten
    0
  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Betriebskosten in der Praxis
Betriebskosten in der Praxis
Bild: Haufe Shop

Fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen sind der häufigste Streitpunkt mit Mieter:innen. Das Buch unterstützt Sie bei Ihrer Betriebskostenabrechnung und hilft, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Jetzt in der aktualisierten 11. Auflage!


BayObLG Allg. Reg. 126/80
BayObLG Allg. Reg. 126/80

  Gründe Der erkennende Senat bejaht die Verzinsungspflicht des Vermieters für eine vom Mieter ohne ausdrückliche oder schlüssige anderweitige Abrede empfangene Barkaution vom Zeitpunkt des Empfangs an in Höhe der jeweils für Spareinlagen mit gesetzlicher ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren