Leitsatz (amtlich)
Ein Geschäftsführer einer GmbH kann seine Amtsniederlegung ggü. einem Mitgeschäftsführer nicht wirksam erklären.
Normenkette
GmbHG § 46 Nr. 5
Verfahrensgang
LG Duisburg (Beschluss vom 19.09.2003; Aktenzeichen 22 T 1/03) |
AG Oberhausen (Aktenzeichen 7 HRB X) |
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Wert des Beschwerdegegenstandes: 2.000 EUR.
Gründe
I. Die Beschwerdeführerin, eine GmbH, wird laut § 6 des Gesellschaftsvertrages vom 2.5.2001 gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder gemeinschaftlich durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten.
Unter dem 2.12.2002 beantragte der Verfahrensbevollmächtigte der Beschwerdeführerin zu UR-Nr. 855/2002 die Eintragung des Ausscheidens des Geschäftsführers K. Unter dem 5.12.2002 wies der Rechtspfleger darauf hin, dass die Eintragung noch nicht erfolgen könne. Beide Gesellschafter der Beschwerdeführerin müssten zuvor noch nachweisen, dass ihnen die Erklärung des K., dass er sein Amt als Geschäftsführer niedergelegt hat, zugegangen ist. Aus der Niederschrift über die Gesellschafterversammlung vom 2.12.2002 ergebe sich lediglich, dass K. Entlastung erteilt werde, nicht aber, dass er infolge seiner Amtsniederlegung nicht mehr Geschäftsführer ist.
Die Beschwerdeführerin hat die Auffassung vertreten, dass die ggü. der Gesellschaft abzugebende Erklärung der Amtsniederlegung eines Geschäftsführers - soweit die Gesellschaft, wie hier, über mehrere Geschäftsführer verfüge - nicht nur ggü. der Gesellschafterversammlung, sondern auch ggü. dem oder den übrigen Geschäftsführern abgegeben werden könne. Der Mitgeschäftsführer M. habe gem. Ziff. 1 der Registeranmeldung vom 2.12.2002 bestätigt, dass die Gesellschaft das Schreiben über die erfolgte Amtsniederlegung erhalten habe.
Das AG - Rechtspfleger - hat mit Be...