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Niedersächsisches FG Urteil vom 30.10.2013 - 3 K 487/12

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Rücklage nach § 6c EStG: Übertragung von Nutzungsrechten zur Errichtung eines Windparks („überirdischer Bodenschatz”)

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. § 6b EStG begünstigt nur die Veräußerung des „nackten” Grund und Bodens. Dieser Begriff wird enger gefasst als der Begriff „Grundstück” nach BGB.
  2. Ein Nutzungsrecht zur Errichtung eines Windparks kann ein vom Grund und Boden getrenntes, eigenständiges WG darstellen.
  3. Zum Begriff des WG.
  4. Die BFH-Rechtsprechung zur Qualifizierung eines Bodenschatzes als WG ist auf Rechte zur überirdischen Nutzung von Grundstücken anzuwenden.
  5. Zahlt der Käufer eines Grundstücks an den Verkäufer eine „Entschädigungsprovision”, weil ein bereits vor dem Verkauf vereinbartes Nutzungsrecht zur Errichtung eines Windparks auf dem Grundstück in Anspruch genommen wird, handelt es sich um einen - ggf. nicht steuerbaren - Kaufpreis für ein eigenständiges WG „Nutzungsrecht”. Eine § 6c EStG-Rücklage kann insoweit nicht gebildet werden.
 

Normenkette

EStG § 6c

 

Streitjahr(e)

2009

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 10.03.2016; Aktenzeichen IV R 41/13)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob eine an den Kläger geleistete Zahlung als nachträglicher Erlös für die Veräußerung von Grund und Boden qualifiziert und in eine Rücklage nach §§ 6b, 6c des Einkommensteuergesetzes (im Folgenden: EStG) eingestellt werden kann.

Der Kläger ist Landwirt und wird mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Gewinne werden durch Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt und aufgrund des Wirtschaftsjahres vom 1. Juli bis 30. Juni halbjährlich auf die Veranlagungszeiträume verteilt.

Mit Datum vom 12. Januar 2007 schloss der Kläger mit der P. Windpark Fonds GmbH & Co. KG (im Folgenden: P.KG) einen Nutzungsvertrag (im Folgenden: Nu...

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      (1) 1§ 6b mit Ausnahme des § 6b Absatz 4 Nummer 1 ist entsprechend anzuwenden, wenn der Gewinn nach § 4 Absatz 3 oder die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen ermittelt werden. 2Soweit nach § 6b Absatz 3 eine Rücklage gebildet ...

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