Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LG Traunstein Beschluss vom 25.09.2002 - 4 T 2064/02

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

AG Mühldorf a. Inn (Beschluss vom 24.05.2002; Aktenzeichen IN 189/01)

 

Nachgehend

BGH (Beschluss vom 17.07.2003; Aktenzeichen IX ZB 530/02)

 

Tenor

1. Auf die sofortige Beschwerde vom 24.05.2002 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Insolvenzgerichts – Mühldorf a. Inn vom 21.05.2002 aufgehoben.

2. Der Insolvenzverwalter trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

3. Der Beschwerdewert wird auf 714 EUR festgesetzt.

 

Tatbestand

I.

Der Schuldner beantragte mit Schriftsatz vom 18.09.2001 und 12.11.2001 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Restschuldbefreiung. Mit Beschluss vom 13.03.2002 eröffnete das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Mühldorf a. Inn wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners und bestimmte Rechtsanwalt … zum Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter legte seinen Bericht vom 23.04.2002 über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners vor. Nach Auffassung des Insolvenzverwalters sind die monatlichen Zahlungen, die seitens des Schuldners an Rechtsanwalt … aufgrund einer Tilgungsvereinbarung wegen offener Honorarforderungen geleistet werden, anfechtbar, sodass sich ein Rückgewähranspruch von 714 EUR ergebe.

Die der Tilgungsvereinbarung zugrundeliegende Lohnabtretung wurde vom Insolvenzverwalter angefochten. Am 07.05.2002 fand vor dem Amtsgericht Mühldorf a. Inn eine Gläubigerversammlung statt.

Der als Schuldnervertreter und Gläubiger erschienene Rechtsanwalt … wies die im Bericht des Insolvenzverwalters gegen ihn aufgeführten Anfechtungstatbestände zurück und widersprach einer diesbezüglichen Anfechtung. Sodann beschloss die Gläubigerversammlung einstimmig, dass Rechtsanwalt … an Stelle eingesetzten Insolvenzverwalters gewählt wird. Die Abwahlentscheidung wurde ausweislich des Protokolls von Rechtsanwalt … a...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Steuerberater in Mandantengespräch

Sonderausgabenabzug bei Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen

mehr

Mann überprüft konzentriert Geschäftsbericht

Gesonderte und einheitliche Feststellung seit 2024

mehr

Leiter in leerer Wohnung

Modernisierungskosten bei Gebäuden

mehr

Fahnenmasten

Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA

mehr

Einkommensteuererklärung

Einkommensteuererklärung 2025: Änderungen in den Vordrucken

mehr

Steuern 2025

Rückblick über die Steuergesetzgebung

mehr

Energieeffizienz Haus Dämmung

Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen nach § 35c EStG

mehr

verärgertet Mann

Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung der Vertreter nach § 69 AO

mehr

Gewinn

Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

mehr

Kryptowährung Bitcoin Münzen

Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Kryptowerten

mehr

Downloads

PM pus HR-Software 10 2020

HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht

mehr

Eine Steuerberaterin und ein Steuerberater befinden sich in einer

7 Effizienztipps für Steuerkanzleien

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Steuern
Mit KI: Fachmodul Besteuerung gemeinnütziger Unternehmen
Fachmodul Besteuerung gemeinnütziger Organisationen

Rechtssicheres Fachwissen trifft auf künstliche Intelligenz im neuen Fachmodul Besteuerung gemeinnütziger Organisationen. Der KI-Assistent CoPilot Vereine & NPO setzt hier neue Standards für Ihre Recherche. Er beantwortet Ihre Fragen klar, blitzschnell und bequem im Dialog.


OLG Celle 2 W 41/01
OLG Celle 2 W 41/01

  Entscheidungsstichwort (Thema) Gläubigerautonomie. Insolvenzverwalterabwahl  Leitsatz (amtlich) 1. Eine Rechtsbeschwerde nach § 7 Abs. 1 InsO ist auch dann nicht zuzulassen, wenn zwar eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen wird, über ...

4 Wochen testen

Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren