Verfahrensgang
AG Dortmund (Aktenzeichen 260 IK 67705) |
Nachgehend
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beteiligte zu 1).
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 1 200 EUR festgesetzt.
Tatbestand
I.
Am 14.6.2005 stellte der Beteiligte zu 1) beim Amtsgericht Dortmund den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, auf Restschuldbefreiung und auf Stundung der Verfahrenskosten.
In dem Ergänzungsblatt 5 C zum Vermögensverzeichnis gab er unter Nr. 36 unter Beifügung einer Bestätigung der O. Lebensversicherung AG an, dass eine fondgebundene Lebensversicherung mit einem Rückkaufwert von 528,18 EUR bestehe. Unter Nr. 38 machte er zu der Frage nach Steuererstattungsansprüchen keinerlei Angaben. Zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits die Steuererklärung für das Jahr 2004 beim Finanzamt eingereicht. Er erhielt wenig später eine Steuerrückerstattung in Höhe von 1 090,00 EUR. Nach Antragstellung kündigte die O. Lebensversicherung AG den Versicherungsvertrag und zahlte noch im Juni 2004 einen Betrag in Höhe von 400,00 EUR an den Schuldner aus.
Der Schuldner verwendete dieses Zahlungen zur Begleichung offener Rechnungen und der Kfz-Steuer sowie für die Reparatur seines Fahrzeugs.
Das Insolvenzgericht informierte er zunächst nicht über diese Zahlungseingänge.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 14.7.2005 wurden dem Beteiligten zu 1) die Verfahrenskosten für das Eröffnungsverfahren und das Hauptverfahren gestundet.
Am 21.7.2005 eröffnete das Amtsgericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Beteiligten zu 1) und bestellte den Beteiligten zu 3) zum Treuhänder.
Gegenüber dem Beteiligten zu 3) legte der Beteiligte zu 1) offen, dass er eine Leistung der ...