Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LG Bayreuth Beschluss vom 17.06.2009 - 42 T 65/09

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

AG Bayreuth (Beschluss vom 29.01.2009; Aktenzeichen IN 365/04)

 

Tenor

I. Der Beschluss des Amtsgerichts – Insolvenzgericht – Bayreuth vom 29. Januar 2009 – Az. IN 365/04 – wird aufgehoben.

II. Der Antrag der Gläubigerin … vom 3. Dezember 2006 auf Versagung der Restschuldbefreiung wird abgewiesen.

III. Die Kosten des Versagungsverfahrens einschließlich des Beschwerdeverfahrens fallen den Gläubigerinnen … und … zur Last.

IV. Der Beschwerdewert wird auf 1 300,00 EUR festgesetzt.

 

Tatbestand

I.

Der Schuldner wendet sich gegen die Versagung der Restschuldbefreiung.

Gemäß Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 09. Dezember 2005 läuft die Wohlverhaltensperiode für die Zeit von 6 Jahren seit dem 22. Februar 2005. Der Schuldner ist tätig als selbstständiger Versicherungsvertreter und hat während der Wohlverhaltensperiode nur geringe Beträge an den Treuhänder abgeführt.

Die Insolvenzgläubigerinnem … und …, letztere vertreten durch Rechtsanwältin …, haben am 03. Dezember 2006 bzw. 13. Dezember 2007 inhaltsgleich die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt und ausgeführt, der Schuldner habe § 295 Abs. 2 InsO verletzt, indem er bis dato keine Zahlungen an den Treuhänder geleistet habe. Bei einer angemessenen Tätigkeit könne der Insolvenzschuldner über den pfandfreien Betrag von 990,00 EUR hinaus Einkünfte erzielen, denn er habe eine Ausbildung zum Krankengymnast und einen Universitätsabschluss im Fach Sport.

Am 25. März 2008 hat der Schuldner eine Zahlung von 350,00 EUR an den Treuhänder geleistet. Eine Einziehung etwa übertragener Forderungen ist nicht erfolgt.

Nach Ansicht des Treuhänders hätte er im Zeitraum 01. Juli 2006 bis 30. April 2008 Beträge in Höhe von 3 424,80 EUR abführen müssen. Nach Anhörung des Treuhänders, des Schuldners und der Insolvenzgläubiger hat das ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Leitfaden zur Umsetzung: Praxishandbuch Mindeststeuergesetz
Praxishandbuch Mindeststeuergesetz
Bild: Haufe Shop

Das Handbuch erläutert umfassend und gut verständlich die Regelungen des Mindeststeuergesetzes. Es gibt Ihnen viele Beispiele und wertvolle Tipps für die Umsetzung in der Unternehmenspraxis an die Hand. Mit Hinweisen zur Governance und Einbettung ins Tax CMS.


BGH IX ZB 133/07
BGH IX ZB 133/07

Entscheidungsstichwort (Thema) Insolvenzverfahren. Wohlverhaltensphase. Selbstständige Tätigkeit ohne wirtschaftlichen Erfolg. Fiktives pfändbares Einkommen aus angemessenem Dienstverhältnis. Gläubigerbenachteiligung. Nachweisbare Arbeitssuche ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren