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LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 23.11.2006 - 6 Sa 339/05

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Gefährdungsbeurteilung. vertraglicher Anspruch. Beteiligung des Betriebsrats

 

Leitsatz (amtlich)

Ein Arbeitnehmer hat keinen einzelvertraglichen Anspruch aus § 618 BGB i.V.m. § 5 I ArbSchG auf Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

 

Normenkette

BGB § 618; ZPO §§ 533, 263; ArbSchG § 5

 

Verfahrensgang

ArbG Lübeck (Urteil vom 24.05.2005; Aktenzeichen 5 Ca 655 (6)/05)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 12.08.2008; Aktenzeichen 9 AZR 1117/06)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 24.05.2005 – 5 Ca 655 (6) / 05 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird für den Kläger zugelassen, soweit die Klage mit dem Antrag zu 1.) und dem diesbezüglichen Hilfsantrag abgewiesen wurde. Im Übrigen wird die Revision nicht zu- gelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten darum, ob der Kläger gegen die Beklagte einen Anspruch auf Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG hat. Weiterhin streiten die Parteien erstmalig in der Berufung darum, ob dem Kläger bis zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zusätzlich Erholungspausen von 10 Minuten pro Stunde zu gewähren sind bzw. hilfsweise die Beklagte ihn so mit betriebsüblichen Gießereigehilfentätigkeiten zu beschäftigen hat, dass der Zeitanteil der Sandkehrarbeiten maximal 20 % beträgt.

Der Kläger trat am 27.04.1994 als Anlerner „Gießereiwerker” in die Dienste der Beklagten ein. In einem beim Arbeitsgericht Lübeck (3 Ca 21/02) gegen die Beklagte geführten Kündigungsschutzprozess obsiegte er. Seither beschäftigt die Beklagte ihn (ab 2002) in der Gießerei im Bereich der Sandaufbereitung. Seine Aufgabe besteht darin, in mehreren Kellerräumen in der Gießerei die Fußböden zu reinigen, indem er den Sand beseitigt, der von den einzelnen Förderbänden auf den Fußboden...

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